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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines, Vertragspartner, Geltungsbereich

    1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Anwendung. Vertragspartner im Rahmen der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die alkima GmbH, Colmarer Str. 12, 65203 Wiesbaden (nachfolgend: „alkima“ oder „Auftragnehmer“) und der Kunde (nachfolgend: „Kunde“ oder „Auftraggeber“). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die Bereitstellung und Nutzung von Hosting-Produkten, Beratungs-, Programmier- und Designdienstleistungen.

    2. Für die Dienste seitens alkima gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden von alkima nur insoweit anerkannt, als alkima ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn alkima ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat. Die Vertragssprache ist Deutsch.

    3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden muss.

    4. alkima behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Kunde wird über diese Änderungen textförmlich informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich gegenüber alkima, gelten die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Treten nach Vertragsschluss unvorhersehbare und unbeeinflussbare Änderungen ein (z. B. Gesetzesänderungen) oder offenbaren sich Lücken, wodurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wird, hat alkima das Recht, die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne Zustimmung des Kunden anzupassen. Der Kunde ist auch hierüber textförmlich zu unterrichten.

    5. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

    6. Mit der Auftragserteilung an alkima, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.

    7. Der Kunde erlaubt alkima Emails mit Informationen an die E-Mail-Adressen des Kunden zu versenden. Sie können dies jederzeit widerrufen.

    8. Der Kunde räumt alkima das zeitlich unbeschränkte, unwiderrufliche, einfache Recht ein, die im Rahmen der Vertragsbeziehung erbrachten Leistungen einschließlich des Namens, Logos und ggf. öffentlich zugänglicher Projektdaten des Kunden als Referenz in Print- und Onlinemedien (insbesondere auf Websites, in Präsentationen, Blogs und Social-Media-Kanälen) zu nutzen und zu diesem Zweck zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten. Dieses Nutzungsrecht bleibt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung bestehen. Ein Widerruf ist ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen zwingende gesetzliche Gründe.

    9. Ergänzende Bedingungen / Richtlinien

      1. Auftragsverarbeitungsvertrag

      2. Domains

      3. alkima MAIL

      4. CMP

      5. Software-Pflegevereinbarung

      6. Tarife für Traffic und Speicher

  2. Angebot, Umfang der Leistung, Vertragsschluss

    1. Die von alkima auf deren Internetseite, im derzeit genutzten Projektmanagementsystem oder in Werbeanzeigen, Katalogen oder Prospekten angebotenen Dienste sind freibleibend. Sie stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei alkima entsprechende Leistungen in Auftrag zu geben.

    2. Der Vertrag zwischen alkima und dem Kunden kommt erst mit Annahme des Angebots zustande. Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen, wenn nicht anders in dem Angebot beschrieben. Angebote werden in Schriftform dem Kunden zur Verfügung gestellt. Kosten- bzw. Zeiteinschätzungen in der gemeinsamen Projektmanagementumgebung oder E-Mails sind wie Angebote zu betrachten.

    3. Der Vertrag startet mit der Unterzeichnung des Angebots, Zusage in der Projektmanagementumgebung oder E-Mail durch den Kunden oder durch ein auf dem Angebot angegebenen Startdatum, aber spätestens bei erfolgter Leistung durch alkima. Bei Hosting-Leistungen spätestens bei Bereitstellung der Serverkapazitäten.

    4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung seitens alkima. Dies gilt auch für Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen.

    5. Dedizierter Projektmanager / Servicekontingent – Das vereinbarte Zeitkontingent besteht nur für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Nicht genutztes Zeitkontingent kann nicht in Folgemonate übertragen werden und verfällt. Stunden, die über das vereinbarte Zeitkontingent hinausgehen, werden am 1. des Folgemonats abgerechnet.

    6. Ein dedizierter Projektmanager steht für das Projektmanagement zur Verfügung. Dabei handelt es sich um die Koordinierung zwischen dem Kunden und den Projekt-Teams. Technische Leistungen, wie Programmier-, Design- oder Hostingleistungen sind nicht Bestandteil der Leistung.

    7. Sofern zwischen dem Kunden und alkima eine Supportvereinbarung / Supportvertrag (SLA) geschlossen wurde, gelten die darin festgelegten Servicezeiten und Bedingungen.
      Die jeweils gültigen SLA-Bedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: SLA

    8. Den Updates-Service, der vom Kunden genutzten Software, führt alkima zeitlich nach eigenem Ermessen durch. Das im Angebot vereinbarte monatliche Zeitkontingent wird ausschließlich für die Software-Updates genutzt und ist auf den abgerechneten Monat begrenzt und kann nicht für folgende Monate genutzt werden. Sicherheitsupdates werden zeitnah durchgeführt und Feature-Updates in Intervallen, nachdem alkima diese geprüft hat und aus der Sicht von alkima keine Komplikationen entstehen sollten. Der Update-Service beinhaltet kein Upgrade der Software, bei dem die Software signifikant technisch umgestellt oder verändert wird.

    9. Der Umfang der Leistung bei bereits vorhandenen Frameworks / Softwares umfasst ausschließlich den Leistungsumfang der genutzten Frameworks / Softwares. Dies bedeutet, dass z.B. bei der Auslieferung einer Webseite mit dem Content-Management-System „WordPress“, ausschließlich der Funktionsumfang dieser Software enthalten ist. Zusätzliche Module oder Anpassungen werden in Verträgen separat aufgeführt und beschrieben.

    10. Von alkima entwickelte Systeme (Frontends) unterstützen, zum Zeitpunkt der Auslieferung, die letzten zwei aktuellen Versionen der Browser Edge, Firefox und Chrome unter dem aktuellen Windows Betriebssystem und Safari unter dem aktuellen macOS Betriebssystem.

  3. Preise und Fälligkeit der Zahlung

    1. Sämtliche Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer.

    2. Skontoabzüge werden nicht gewährt.

    3. Rechnungen von alkima sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungskonditionen vereinbart.

    4. Teilzahlungen des Kunden an alkima sind unabhängig vom Grad der Fertigstellung des Projekts entsprechend der Vereinbarung zu leisten. alkima bemüht sich, die notwendigen Ressourcen für das Kundenprojekt zu blockieren und bereitzustellen, wodurch alkima während dieser Projektzeit keine anderen Projekte annehmen oder umsetzen kann.

    5. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist alkima berechtigt, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern. alkima wird dem Kunden in diesen Fällen die Sperrung unter Fristsetzung zur Beseitigung des Verzugs rechtzeitig im Voraus ankündigen. Überdies ist alkima berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Wählt der Kunde das Zahlungsmittel des Lastschrifteinzugs, hat er zudem die Kosten zu tragen, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift aufgrund fehlender Kontodeckung entstehen. Dies sind insbesondere die von der Bank in Rechnung gestellten Gebühren sowie die Kosten der Benachrichtigung.

    6. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

    7. alkima ist berechtigt, die Vergütung für Abonnements mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung – auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse – insgesamt erhöht haben. Diese Kosten sind dem Kunden auf Wunsch nachzuweisen.

    8. alkima ist berechtigt, bei Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten die angefallenen Arbeitsstunden, primär bei Nachtarbeit oder bei Notfall-Support, doppelt abzurechnen. Dies kommt dem gewöhnlichen Aufschlag für Arbeiten zu irregulären Geschäftszeiten gleich.

    9. Wurde mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, egal in welcher Form und zahlt der Kunde eine Rate nicht, nicht vollständig oder nicht pünktlich, so verfällt diese Ratenzahlungsvereinbarung ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Die gerichtliche Beitreibung der nach § 367 BGB errechneten Restforderungen kann ohne vorherige neuerliche Mahnung erfolgen. Ein nachträglicher Ansatz der Ansprüche auf den gesetzlichen Verzugszins bleibt daher vorbehalten.

    10. Die Rechteübergabe an den erstellten Leistungen wie z.B. Layouts oder Applikationen erfolgt erst nach Begleichung aller vereinbarten Rechnungen bzw. Honorare.

    11. Erwirbt alkima, im Auftrag des Kunden, Software (z.b. Plugins, Module für Systeme, externe Dienste oder auch eigenständig nutzbare Software) egal welcher Art, berechnet alkima die Kosten dieser an den Kunden weiter. Außerdem ist alkima berechtigt, einen Aufschlag von bis zu 10% des netto Einkaufspreises auf den Einkaufspreis der Software als Bearbeitungsgebühr aufzuschlagen. Dieser Aufschlag muss nicht gesondert aufgeführt werden. Die Vertragslaufzeit für Software beträgt immer 12 Monate, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, zum Vertragslaufzeitende, unabhängig der vertraglichen Bedingungen zwischen alkima und dem Anbieter der Software, wenn nicht anders vereinbart.

    12. Leistungen von alkima können sowohl pauschal als auch nach tatsächlichem Aufwand vereinbart werden. Maßgeblich sind die jeweils im Vertrag oder Angebot festgelegten Bedingungen. Rechnungen enthalten die für die jeweilige Abrechnungsform relevanten Angaben. Zur Transparenz stellt alkima dem Kunden für nach Aufwand abgerechnete Leistungen eine ergänzende Übersicht der erbrachten Tätigkeiten in elektronischer Form zur Verfügung. Diese Übersicht ist nicht Bestandteil der Rechnung und dient ausschließlich der Information. Verbindlich für die Zahlungspflicht bleiben allein die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge. Weitere Einzelheiten zur Bereitstellung und zum Zugriff auf elektronische Leistungsübersichten sind in den ergänzenden Bedingungen unter "Ergänzende Bedingungen für elektronische Leistungsübersichten leistungsuebersicht" geregelt.

  4. Vertragsbeginn und Kündigung

    1. Vertragsbeginn ist das Datum, welches mit dem Kunden vereinbart wurde, aber spätestens bei erster Rechnungsstellung.

    2. Verträge & Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende, wenn nicht anders vertraglich vereinbart.

    3. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn:

      • sich der Kunde länger als zwei Monate in Zahlungsverzug befindet;

      • der Kunde wiederholt gegen die Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;

      • gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde und ein solches eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde.

  5. Verantwortlichkeit und Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von alkima ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen. Der Zugriff auf die Dienste von alkima erfolgt ausschließlich über die vereinbarten Wege. Der Kunde darf von alkima eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen, entfernen, ausschalten oder sonst funktionsunfähig machen.

    2. Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsstandards einzuhalten und dafür zu sorgen, dass von seinen Systemen keine Viren in die Systeme von alkima gelangen. Dem Kunden obliegt es ferner, die ordnungsgemäße Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste durch seine Mitarbeiter und insbesondere die ebenfalls in seinen Systemen als weitere Zugangsberechtigte hinterlegten Mitarbeiter zu kontrollieren. Er ist verpflichtet, seinerseits seine berechtigten Nutzer zu verpflichten, die Bestimmungen dieser AGB einzuhalten. Die Haftung von alkima ist ausgeschlossen, sollten Schäden durch den Kunden oder seiner Mitarbeiter bzw. Personen, die durch den Kunden Zugang zu den Systemen erlangt hat, entstanden sein.

    3. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vertragsgemäße Nutzung der von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien durch alkima keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet, vor einer Überlassung entsprechender Informationen, Daten und Materialien an alkima zu prüfen, ob alkima diese Informationen, Daten und Materialien im Rahmen der vereinbarten Dienste vertragsgemäß nutzen darf und ggf. erforderliche Nutzungsrechte beizustellen und Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Kunde stellt alkima von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.

    4. Da der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit auch entscheidend davon abhängt, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Projekte mitwirkt, verpflichtet sich dieser, alkima bei der Leistungserbringung aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

      1. alkima etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere Zugangsdaten etc. zum Zwecke und für die Dauer der Vertragsdurchführung zu überlassen;

      2. alkima und deren im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Personal und Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, zu gewähren;

      3. im Rahmen der Vertragsdurchführung selbst mit ausreichend und geeignetem Personal zu arbeiten sowie zur Aufrechterhaltung bzw. Herbeiführung der reibungslosen Funktionsfähigkeit der Systeme erforderliche Systemvoraussetzungen zur Verfügung zu stellen;

      4. alkima jedwede Fehler, Mängel oder Störungen unverzüglich mitzuteilen und insbesondere bei entsprechenden Meldungen die aufgetretenen Symptome detailliert zu beobachten und unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) mit entsprechender Beschreibung zu melden. Der Kunde wird alkima im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen und die von der Agentur übermittelten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten;

      5. die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Termine und Besprechungen so mit alkima abzustimmen, dass der bei Vertragsschluss vereinbarte Zeitplan / Ablauf nicht verzögert wird und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit alkima zu halten;

      6. von alkima angeforderte Inhalte und Inhaltselemente (Bild, Ton, Text oder Ähnliches) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen;

      7. sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, vollständig und für alkima kostenfrei erbracht werden.

      Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche von alkima bleiben unberührt.

    5. Wenn alkima für die genutzte Software Updates durchführen soll, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Module / Plugins immer über eine gültige Lizenz verfügen, sodass diese Module / Plugins kompatibel mit der neusten Version der genutzten Software sind. alkima übernimmt keine Gewähr dafür, dass Module / Plugins mit der neusten Software-Version lauffähig sind und übernimmt auch keine Lizenzkosten von Module / Plugins.

    6. alkima fordert den Kunden in der gemeinsamen Projektmanagementumgebung, auf welche der Kunde vor Projektbeginn Zugriff erhalten hat, oder per E-Mail zur Abnahme des Projekts auf. Sollte der Kunde innerhalb von 2 Wochen, nach Aufforderung, keine Abnahme durchführen, stimmt der Kunde einer Gesamtabnahme des Projekts stillschweigend zu.

  6. Leistungsänderungen, Verfügbarkeit, Traffic und Speicher

    1. alkima ist darum bemüht, die Hosting-Dienste seinem Kunden mit einer Verfügbarkeit von 99 % pro Kalenderjahr bereitzustellen. Hiervon ausgenommen sind:

      • Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf von alkima nicht beeinflussbaren Störungen des Internets oder auf sonstigen von alkima nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt beruhen;

      • Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten am Datenbanksystem, die regelmäßig durchgeführt werden;

      • Zeiten wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website in Kenntnis gesetzt;

      • Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste nicht gegeben sind.

    2. Der Kunde willigt ein, dass alkima, zur Gewährleistung der Lauffähigkeit der vom Kunden betriebenen Systeme jeder Art, Trafficvolumen und Speicherplatz automatisch erhöhen kann. Die dafür anfallenden Kosten sind hier einsehbar.

  7. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

    1. Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich in den Vertragsunterlagen festgelegt sind oder nachfolgend durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen von alkima in Textform bestätigt werden.

    2. Ist für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen von alkima die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so verlängern sich verbindliche Fristen oder Termine um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist.

    3. Bei Verzögerungen infolge von nach Vertragsschluss vom Kunden geforderte Anforderungen an die von alkima zu erbringenden Leistungen, im Falle unzureichender Voraussetzungen beim Kunden (z.B. Hardware- oder Softwaredefizite), bei nicht von alkima zu vertretenden Problemen mit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Produkten oder Dienstleistungen Dritter, sowie sonstigen Verzögerungen, die nicht von alkima zu vertreten sind, insbesondere bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, entgegenstehenden hoheitlichen Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen, Sabotage und unvorhersehbarem Rohstoffmangel verlängern sich verbindliche Fristen und Termine zur Erbringung der Leistungen oder Teilleistungen entsprechend.

    4. Es werden von alkima keine Reaktionszeiten garantiert. alkima ist jedoch bestrebt, die Fragen und Probleme des Kunden schnellstmöglich zu beantworten oder direkt zu beheben.

  8. Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen

    1. Im Falle eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von alkima.

    2. alkima kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und der Kunde kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.

    3. alkima haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von alkima erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

    4. Der Kunde wird alkima bei der Mängelfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

    5. Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungspflicht von alkima zuzuordnen ist und der Kunde dies hätte erkennen können, kann alkima die für Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen vom Kunden erstattet und vergütet verlangen.

    6. Die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate, beginnend mit der Gesamtabnahme des Werks vom Kunden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn alkima den Mangel arglistig verschwiegen hat.

  9. Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot

    1. Der Kunde verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter von alkima oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben und direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu begründen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt mit Vertragsschluss und wirkt fort für die Dauer von einem Jahr ab Beendigung der Vertragsbeziehung.

    2. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so zahlt er in jedem Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR. Das Recht, Schadensersatz und/oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

  10. Haftung

    1. Die Haftung von alkima richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.

    2. alkima haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Fälle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers sowie der Gesundheit und der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    3. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von alkima liegen, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Übertragsmitteln oder sonstigen Störungen.

    5. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

  11. Vertraulichkeit und Datenschutz

    1. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Deutschen Telemediengesetzes (TMG).

    2. alkima sieht die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten als sehr wichtig an. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

    3. Den gültigen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag finden Sie hier.

  12. Sonstiges, Gerichtsstand, geltendes Recht

    1. Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrags hiervon nicht berührt. Die Parteien werden eine durch Unwirksamkeit entstandene Regelungslücke durch eine gemeinsame Vereinbarung schließen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich und rechtlich so nah wie möglich kommt.

    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von alkima ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.

    3. Erfüllungsort ist ebenfalls der Sitz von alkima und die Vertragssprache ist deutsch.

    4. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.