Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeines, Vertragspartner, Geltungsbereich
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Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Vertragspartner ist die alkima GmbH, Colmarer Str. 12, 65203 Wiesbaden, Deutschland, nachfolgend „alkima" genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen alkima und dem Kunden, insbesondere über Hosting, Managed Services, Cloudleistungen, Softwareentwicklung, Webentwicklung, Programmierung, Design, Beratung, Projektmanagement, Wartung, Support und sonstige IT-Dienstleistungen.
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Für sämtliche Leistungen von alkima gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn alkima ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn alkima in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige gleichartige Verträge zwischen alkima und dem Kunden, sofern der Kunde bei Begründung der Geschäftsbeziehung auf ihre Geltung hingewiesen wurde und keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
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alkima ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit die Änderung aufgrund neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften, höchstrichterlicher Rechtsprechung, verbindlicher behördlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen oder zur Schließung einer nach Vertragsschluss erkennbar gewordenen Regelungslücke erforderlich ist. Durch die Änderung dürfen das vertragliche Gleichgewicht sowie die wesentlichen Rechte und Pflichten des Kunden nicht unangemessen zu dessen Nachteil verändert werden. Insbesondere dürfen auf dieser Grundlage weder der wesentliche Vertragsgegenstand geändert noch neue Zahlungspflichten eingeführt werden. alkima informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform über die Änderungen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. alkima wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht und ist alkima die unveränderte Fortführung des Vertragsverhältnisses wirtschaftlich, technisch oder rechtlich nicht zumutbar, ist alkima berechtigt, das betroffene Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen alkima an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von alkima in Textform zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines Vertrags, wenn bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird und dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Eine bloße Auftragserteilung führt nicht zur Einbeziehung einer dem Kunden zuvor nicht zugänglich gemachten Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Der Kunde räumt alkima das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die im Rahmen der Vertragsbeziehung erbrachten und bereits öffentlich zugänglichen Leistungen einschließlich öffentlich erreichbarer Websites, Onlineshops, Anwendungen, Screenshots, Abbildungen sowie den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden. Die Nutzung ist insbesondere auf Websites, in Präsentationen, Referenzlisten, Blogs, sozialen Netzwerken sowie in sonstigen Printmedien und Onlinemedien von alkima zulässig. Nicht öffentliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, personenbezogene Daten oder vertrauliche Projektinhalte dürfen ohne gesonderte Zustimmung des Kunden nicht zu Referenzzwecken veröffentlicht werden. Das Nutzungsrecht bleibt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung bestehen. Der Kunde kann der weiteren Nutzung aus wichtigem Grund widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn überwiegende berechtigte Interessen des Kunden einer weiteren Nutzung entgegenstehen. Bereits produzierte Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen oder vernichtet werden.
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Soweit im jeweiligen Angebot, Vertrag, in einer Leistungsbeschreibung oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ergänzende Bedingungen oder Richtlinien verwiesen wird, werden diese Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Hierzu gehören insbesondere:
- Auftragsverarbeitungsvertrag
- Ergänzende Geschäftsbedingungen für Domains
- Ergänzende Bedingungen für E-Mail Hosting
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für 365 Total Protection
- Ergänzende Geschäftsbedingungen für alkima MAIL
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Consent Management Plattform Leistungen
- Software-Pflegevereinbarung
- Tarife für Traffic und Speicher
- Ergänzende Bedingungen für elektronische Leistungsübersichten
- Service Level Agreement
Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und Regelungen des jeweiligen Angebots oder Vertrags den ergänzenden Bedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Ergänzende produktbezogene Bedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie für die betreffende Leistung speziellere Regelungen enthalten.
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Angebot, Umfang der Leistung, Vertragsschluss
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Die von alkima auf ihrer Website, im Projektmanagementsystem oder in sonstigen Medien dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags abzugeben.
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Angebote von alkima sind freibleibend und behalten, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Soweit ein Angebot ausdrücklich als Schätzung, Aufwandsschätzung oder Kostenschätzung bezeichnet wird oder einzelne Positionen aufgrund ihres Charakters lediglich geschätzt werden können, stellen diese Angaben unverbindliche Erfahrungswerte dar. Insbesondere bei Arbeiten an Drittsoftware, Inhaltspflege, Designanpassungen, Migrationen oder vergleichbaren Leistungen kann der tatsächliche Aufwand erst während der Leistungserbringung festgestellt werden. Eine Abrechnung erfolgt in diesen Fällen nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Übertragungs- oder Kalkulationsfehler bleiben vorbehalten. Gesetzliche Anfechtungsrechte bleiben unberührt.
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Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung des Angebots, Bestätigung per E-Mail, Bestätigung im Projektmanagementsystem oder dadurch erfolgen, dass der Kunde den Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich beauftragt oder die vertragsgemäß angebotene Leistung entgegennimmt. Soweit im Angebot ein Vertragsbeginn festgelegt ist, gilt dieser. Andernfalls beginnt das Vertragsverhältnis mit dem im Angebot genannten Leistungsbeginn, spätestens jedoch mit der erstmaligen Leistungserbringung, der Bereitstellung der vereinbarten Leistungen oder der erstmaligen Rechnungserstellung durch alkima, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
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Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit Vertragsunterlagen einander widersprechen, gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung, vereinbarte produktbezogene Bedingungen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige ergänzende Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie sonstige rechtserhebliche Erklärungen sollen in Textform erfolgen, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
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Ist ein dedizierter Projektmanager oder ein monatliches Servicekontingent vereinbart, gilt das jeweilige Zeitkontingent ausschließlich für den vereinbarten Abrechnungszeitraum. Nicht genutzte Stunden verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums und können nicht auf nachfolgende Zeiträume übertragen werden. Leistungen, die über das vereinbarte Zeitkontingent hinausgehen, werden gesondert nach den vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.
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Ein dedizierter Projektmanager übernimmt die Koordination zwischen dem Kunden und den an der Leistungserbringung beteiligten Teams. Technische Leistungen, insbesondere Programmierung, Design, Hosting, Administration sowie sonstige Umsetzungs- oder Beratungsleistungen, sind hiervon nicht umfasst, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. alkima ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeigneter Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und sonstiger Dritter zu bedienen. Soweit gesetzlich erforderlich, bleibt alkima für deren Leistungen gegenüber dem Kunden verantwortlich.
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Soweit zwischen alkima und dem Kunden ein Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde, gelten ergänzend die dort geregelten Servicezeiten, Reaktionszeiten und Leistungsumfänge.
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Soweit ein Update-Service vereinbart wurde, entscheidet alkima nach pflichtgemäßem Ermessen über den Zeitpunkt der Durchführung von Updates unter Berücksichtigung technischer, sicherheitsrelevanter und betrieblicher Gesichtspunkte. Sicherheitsupdates werden grundsätzlich zeitnah eingespielt. Funktionsupdates erfolgen nach vorheriger technischer Prüfung durch alkima. Der Update-Service umfasst ausschließlich Aktualisierungen der eingesetzten Software innerhalb derselben Produktgeneration. Versionswechsel, Migrationen, umfangreiche technische Umstellungen oder Upgrades sind nicht Bestandteil des Update-Services, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Das vereinbarte monatliche Zeitkontingent gilt ausschließlich für den jeweiligen Abrechnungszeitraum und verfällt nach dessen Ablauf.
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Soweit alkima Leistungen auf Basis von Drittsoftware, Frameworks oder Content-Management-Systemen erbringt, beschränkt sich der Leistungsumfang auf die jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen sowie den Funktionsumfang der eingesetzten Software zum Zeitpunkt der Abnahme. Erweiterungen, individuelle Anpassungen, zusätzliche Module oder Funktionen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden, die den vereinbarten Leistungsumfang betreffen, stellen gesonderte Leistungen dar. alkima ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand sowie Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Projektplanung gesondert zu bewerten und eine entsprechende Anpassung des Vertrags oder Angebots zu verlangen. Soweit der Kunde keine verbindlichen fachlichen oder technischen Vorgaben macht, erfolgt die Auswahl der konkreten technischen Umsetzung nach pflichtgemäßem Ermessen von alkima unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und der anerkannten Regeln der Technik. Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Funktionen, Schnittstellen oder Leistungen durch Hersteller oder Anbieter von Drittsoftware begründen keine Mängel der von alkima geschuldeten Leistung, soweit alkima diese Änderungen nicht zu vertreten hat. Erforderliche Anpassungen aufgrund solcher Änderungen stellen gesondert zu vergütende Leistungen dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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Von alkima entwickelte Frontends unterstützen zum Zeitpunkt der Abnahme die jeweils aktuellen Hauptversionen der marktüblichen Browser Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox sowie Safari unter den jeweils aktuellen, vom Hersteller unterstützten Betriebssystemversionen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
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Preise und Fälligkeit der Zahlung
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Sämtliche Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Skontoabzüge werden nicht gewährt.
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Rechnungen von alkima sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
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Teilzahlungen des Kunden sind entsprechend der vertraglichen Vereinbarung unabhängig vom jeweiligen Projektfortschritt zu leisten. alkima hält für die Leistungserbringung Personal und Sachressourcen vor. Dadurch können während der Projektlaufzeit andere Aufträge nur eingeschränkt oder nicht angenommen werden.
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Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist alkima berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung die Erbringung noch ausstehender Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen auszusetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Darüber hinaus ist alkima berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Wählt der Kunde das Zahlungsmittel Lastschrift, trägt er die aufgrund einer von ihm zu vertretenden Rücklastschrift entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren und angemessene Bearbeitungskosten.
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Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Beanstandungen einzelner Rechnungspositionen berechtigen den Kunden nicht, die Zahlung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen insgesamt zurückzuhalten.
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alkima ist berechtigt, die Vergütung für Dauerschuldverhältnisse mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende anzupassen, soweit sich nach Vertragsschluss die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten, insbesondere für technische Infrastruktur, Lizenzen, Personal, Energie oder Verwaltung, erhöhen oder verringern. Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden hierbei angemessen berücksichtigt. Auf Verlangen des Kunden wird alkima die maßgeblichen Gründe der Anpassung nachvollziehbar erläutern.
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Für Leistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten, insbesondere bei Notfallsupport oder Nachtarbeit, ist alkima berechtigt, die hierfür angefallenen Arbeitsstunden mit dem doppelten vereinbarten Stundensatz abzurechnen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
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Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, wird die gesamte noch offene Restforderung sofort fällig, sofern gesetzlich zulässig. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Verzugszinsen und Schadensersatz, bleiben unberührt.
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Sämtliche Nutzungsrechte an den von alkima erbrachten Leistungen, insbesondere an Software, Programmierungen, Designs, Layouts, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen, gehen erst mit vollständiger Begleichung aller hierfür vereinbarten Vergütungen auf den Kunden über, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt ist alkima berechtigt, die Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsständen, Zugangsdaten, Dokumentationen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Entwurfsdateien, Quelldateien, Projektdateien, Versionshistorien, internen Dokumentationen, Entwicklungswerkzeugen, Automatisierungen, Prompts, Arbeitsunterlagen oder sonstigen nicht für die vertragsgemäße Nutzung der Leistung erforderlichen Unterlagen.
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Beschafft alkima im Auftrag des Kunden Software, Lizenzen, Erweiterungen, Module, Plugins oder sonstige Leistungen Dritter, werden die hierfür anfallenden Kosten an den Kunden weiterberechnet. alkima ist berechtigt, zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 10 % des jeweiligen Nettoeinkaufspreises zu berechnen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit für derartige Softwareleistungen zwölf Monate mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
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Leistungen von alkima können pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Maßgeblich sind die jeweils im Vertrag oder Angebot vereinbarten Bedingungen. Bei einer Abrechnung nach Aufwand stellt alkima dem Kunden ergänzend eine elektronische Leistungsübersicht zur Verfügung. Diese dient ausschließlich der Information und ist nicht Bestandteil der Rechnung. Verbindlich für die Zahlungspflicht sind ausschließlich die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den ergänzenden Bedingungen für elektronische Leistungsübersichten.
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Rechnungen können in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Projektmanagementsystem, bereitgestellt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebenen E-Mail-Adressen und Empfangssysteme ordnungsgemäß erreichbar sind. Der Zugang elektronischer Rechnungen gilt vorbehaltlich eines nachgewiesenen technischen Übermittlungsfehlers mit erfolgreicher Absendung an die zuletzt vom Kunden mitgeteilte Empfangsadresse als erfolgt.
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Vertragsbeginn und Kündigung
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Soweit im Angebot oder Vertrag kein abweichender Vertragsbeginn vereinbart wurde, beginnt das Vertragsverhältnis mit dem dort genannten Leistungsbeginn, spätestens jedoch mit der erstmaligen Leistungserbringung, der Bereitstellung der vereinbarten Leistungen oder der erstmaligen Rechnungserstellung durch alkima, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
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Verträge und Vereinbarungen werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Sie verlängern sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden.
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Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für alkima insbesondere vor, wenn:
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der Kunde sich mit fälligen Zahlungen länger als zwei Monate in Verzug befindet;
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der Kunde wiederholt oder erheblich gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragliche Verpflichtungen verstößt;
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über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, soweit gesetzlich zulässig.
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Verantwortlichkeit und Pflichten des Kunden
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Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von alkima ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Zugriff auf die Leistungen erfolgt ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Zugangswege. Von alkima eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen dürfen weder umgangen, entfernt, deaktiviert noch in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.
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Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten und sicherzustellen, dass von seinen Systemen keine Schadsoftware oder sonstige sicherheitsgefährdende Einflüsse auf die Systeme von alkima ausgehen. Er ist verpflichtet, die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen durch seine Mitarbeiter sowie sonstige von ihm autorisierte Nutzer sicherzustellen und diese zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen zu verpflichten. Erkennt der Kunde Sicherheitsvorfälle, kompromittierte Zugangsdaten oder sonstige Umstände, die die Sicherheit der von alkima erbrachten Leistungen beeinträchtigen können, hat er alkima hierüber unverzüglich zu informieren. Weicht der Kunde trotz eines Hinweises oder einer Empfehlung von alkima ausdrücklich von empfohlenen technischen oder sicherheitsrelevanten Maßnahmen ab, haftet alkima nicht für hieraus entstehende Nachteile oder Schäden, soweit diese auf der Entscheidung des Kunden beruhen. Für Schäden, die ausschließlich auf einer Pflichtverletzung des Kunden oder einer ihm zurechenbaren Person beruhen, haftet alkima nicht.
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Der Kunde stellt sicher, dass die vertragsgemäße Nutzung der von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien keine Rechte Dritter verletzt. Er hat vor deren Überlassung an alkima sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte einzuholen sowie gegebenenfalls notwendige Einwilligungen Dritter zu beschaffen. Soweit der Kunde Inhalte, Texte, Bilder, Videos, Produktinformationen, Preise, Übersetzungen, rechtliche Hinweise oder sonstige fachliche Informationen bereitstellt oder freigibt, ist ausschließlich der Kunde für deren sachliche, rechtliche und inhaltliche Richtigkeit verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung durch alkima vereinbart wurde. Der Kunde stellt alkima von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtungen geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
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Der Kunde unterstützt alkima während der gesamten Vertragslaufzeit in dem für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Umfang. Er verpflichtet sich insbesondere, erforderliche Entscheidungen, Freigaben und sonstige Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu treffen sowie alkima während der gesamten Vertragslaufzeit in dem für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Umfang zu unterstützen.
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alkima sämtliche zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
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alkima sowie deren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen den erforderlichen Zugang zu den vertragsgegenständlichen Systemen zu ermöglichen;
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geeignete technische und personelle Voraussetzungen für die Durchführung des Projekts bereitzustellen;
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Fehler, Mängel oder Störungen unverzüglich in Textform unter möglichst genauer Beschreibung mitzuteilen und alkima bei der Fehleranalyse angemessen zu unterstützen;
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Termine und Abstimmungen rechtzeitig wahrzunehmen und Verzögerungen zu vermeiden;
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angeforderte Inhalte in einem gängigen, unmittelbar weiterverarbeitbaren digitalen Format bereitzustellen;
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sämtliche Mitwirkungspflichten vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zu erfüllen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. alkima ist berechtigt, hierdurch frei werdende Kapazitäten anderweitig zu verplanen. Ursprünglich vorgesehene Termine gelten in diesem Fall nicht mehr als verbindlich und werden nach Wiederaufnahme des Projekts unter Berücksichtigung der dann bestehenden Auslastung neu abgestimmt. Führt eine vom Kunden zu vertretende Unterbrechung des Projekts zu zusätzlichem Aufwand, insbesondere für erneute Einarbeitung, technische Prüfung, Aktualisierung oder Wiederaufnahme des Projekts, ist alkima berechtigt, diesen Aufwand nach den vereinbarten Vergütungssätzen gesondert abzurechnen. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von alkima bleiben unberührt.
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Soweit alkima Updates für eingesetzte Software durchführen soll, stellt der Kunde sicher, dass sämtliche hierfür erforderlichen Lizenzen, insbesondere für Module, Plugins oder Erweiterungen, während der gesamten Vertragslaufzeit gültig und einsatzfähig sind. alkima übernimmt weder die Beschaffung noch die Kosten solcher Lizenzen und gewährleistet nicht die Kompatibilität von Drittanbietererweiterungen mit zukünftigen Softwareversionen. Eine Kompatibilität von durch alkima entwickelten Plugins, Modulen oder Erweiterungen mit sonstiger, nicht von alkima bereitgestellter Software Dritter wird nicht geschuldet. Führt der Kunde selbst Änderungen an den vertragsgegenständlichen Systemen durch oder lässt solche durch Dritte durchführen, ist er verpflichtet, vorab eine angemessene Datensicherung zu erstellen. Für Schäden, die ausschließlich auf solchen Änderungen beruhen, haftet alkima nicht.
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Nach Fertigstellung fordert alkima den Kunden im Projektmanagementsystem oder in Textform zur Abnahme auf. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Abnahmeaufforderung weder die Abnahme noch die Mitteilung mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform, gilt die Leistung als abgenommen, sofern alkima den Kunden bei der Abnahmeaufforderung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder in Betrieb nimmt, ohne innerhalb einer angemessenen Frist wesentliche Mängel zu rügen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Freigaben, Genehmigungen oder sonstige Zustimmungen des Kunden zu Entwürfen, Konzepten, Designs, Texten, Funktionen oder sonstigen Zwischenergebnissen gelten als Bestätigung des jeweiligen Bearbeitungsstands. Spätere Änderungswünsche stellen gesondert zu vergütende Leistungen dar, soweit sie nicht auf einem von alkima zu vertretenden Mangel beruhen. Selbstständig nutzbare oder vertraglich als Teilleistung vereinbarte Leistungsabschnitte können gesondert zur Abnahme gestellt und nach erfolgter oder fingierter Abnahme gesondert abgerechnet werden.
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Leistungsänderungen, Verfügbarkeit, Traffic und Speicher
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alkima ist bemüht, Hostingleistungen mit einer jährlichen Verfügbarkeit von 99 % bereitzustellen. Hiervon ausgenommen sind insbesondere
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Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Störungen des Internets oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs von alkima, insbesondere höherer Gewalt;
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geplante Wartungsarbeiten;
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zwingend erforderliche außerplanmäßige Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Systeme;
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Ausfälle aufgrund fehlender oder unzureichender technischer Voraussetzungen auf Seiten des Kunden.
Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und dem Kunden bei erheblicher Auswirkung rechtzeitig angekündigt.
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alkima ist berechtigt, technische Komponenten, Server, Rechenzentren, Softwareplattformen oder sonstige Bestandteile der technischen Infrastruktur zu ändern oder auszutauschen, soweit
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dies aus technischen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen erforderlich ist;
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gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies erforderlich machen; oder
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hierdurch keine wesentliche Einschränkung der vertraglich geschuldeten Leistungen für den Kunden entsteht.
Ein Anspruch auf den Betrieb einer bestimmten technischen Infrastruktur oder eines bestimmten Rechenzentrums besteht nicht.
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Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alkima das für den Betrieb der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Trafficvolumen oder den benötigten Speicherplatz automatisch erhöhen kann, soweit dies technisch erforderlich oder zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs notwendig ist. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten richten sich nach den jeweils gültigen Tarifen für Traffic und Speicher beziehungsweise nach den individuell vereinbarten Preisen. Soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit, Stabilität oder Funktionsfähigkeit der technischen Infrastruktur erforderlich ist, ist alkima berechtigt, angemessene technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere den Zugriff vorübergehend einzuschränken, einzelne Funktionen zu deaktivieren oder Ressourcen zu begrenzen. Über wesentliche Maßnahmen wird der Kunde, soweit möglich und zumutbar, unverzüglich informiert.
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Termine, Fristen und Leistungshindernisse
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Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder nachträglich durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen von alkima in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
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Soweit für die Leistungserbringung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, verlängern sich verbindliche Termine und Fristen um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt. alkima ist berechtigt, den Projektablauf und die Ressourcenplanung entsprechend anzupassen.
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Verbindliche Termine und Fristen verlängern sich angemessen, soweit Verzögerungen auf Umständen beruhen, die alkima nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere
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nachträgliche Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen des Kunden;
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unzureichende technische oder organisatorische Voraussetzungen beim Kunden;
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Ausfälle oder Verzögerungen von Leistungen Dritter, auf die alkima keinen Einfluss hat;
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Störungen der Telekommunikations- oder Energieversorgung;
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Cyberangriffe oder vergleichbare Sicherheitsvorfälle;
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höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Krieg, Terrorismus, Aufstände oder sonstige zivile Unruhen, Embargos, Sabotage oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von alkima.
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Soweit für einzelne Leistungen, insbesondere Softwareentwicklung, Wartung, Support oder vergleichbare Dienstleistungen, kein Service Level Agreement oder keine abweichende vertragliche Vereinbarung besteht, übernimmt alkima keine Garantie für bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten. alkima ist jedoch bemüht, Anfragen und Störungen innerhalb angemessener Zeit zu bearbeiten. Hiervon unberührt bleiben Reaktionszeiten für Hostingleistungen, soweit diese sich aus den jeweiligen produktbezogenen Leistungsbeschreibungen, ergänzenden Bedingungen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.
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Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen
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alkima ist berechtigt, Leistungen in zumutbaren Teilleistungen zu erbringen, sofern hierdurch der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Liegt ein Mangel der von alkima geschuldeten Leistung vor, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von alkima durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
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alkima kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die betreffende Leistung geschuldete Vergütung nicht vollständig bezahlt hat, sofern dem Kunden hierdurch kein unverhältnismäßiger Nachteil entsteht und kein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht besteht.
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Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Änderungen an den von alkima erbrachten Leistungen vorgenommen hat und diese Änderungen für den geltend gemachten Mangel ursächlich sind.
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Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach deren Erkennung und verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung in Textform anzuzeigen sowie diese nachvollziehbar zu beschreiben. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu den aufgetretenen Symptomen, den betroffenen Funktionen sowie, soweit möglich, Hinweise zur Reproduzierbarkeit des Mangels. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren angemessene Maßnahmen zur Begrenzung oder Vermeidung weiterer Schäden zu ergreifen und alkima hierbei im angemessenen Umfang bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu unterstützen.
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Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Mangel vorliegt, für den alkima einzustehen hat, und hätte der Kunde dies bei angemessener Prüfung erkennen können, ist alkima berechtigt, den hierfür entstandenen angemessenen Aufwand nach den vereinbarten Vergütungssätzen abzurechnen.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme der jeweiligen Werkleistung beziehungsweise, soweit keine Abnahme vorgesehen ist, ab Bereitstellung der jeweiligen Leistung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns sowie Fälle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder gesetzlich zwingender Haftung.
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Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot
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Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Vertragsbeziehung sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach deren Beendigung weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder sonstige von alkima zur Leistungserbringung eingesetzte Personen gezielt abzuwerben oder ohne vorherige Zustimmung von alkima unmittelbar oder mittelbar zu beschäftigen oder vertraglich zu binden. Nicht erfasst sind allgemeine Stellenanzeigen oder sonstige Recruitingmaßnahmen, die sich nicht gezielt an die vorgenannten Personen richten.
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Verletzt der Kunde schuldhaft die Verpflichtung nach Ziffer 9.1, verwirkt er für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass alkima kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Übersteigt der tatsächlich entstandene Schaden die verwirkte Vertragsstrafe, ist alkima berechtigt, den darüber hinausgehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen entsprechenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
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Haftung
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Die Haftung von alkima richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt.
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alkima haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet alkima nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen sowie sonstige reine Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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Bei Verlust von Daten haftet alkima nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Datensicherungen entsprechend der Bedeutung der jeweiligen Daten und Systeme durchzuführen.
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Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit je Schadensfall auf das Doppelte der vereinbarten Nettovergütung begrenzt. Maßgeblich ist bei Einzelaufträgen die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettovergütung. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte Nettovergütung maßgeblich.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von alkima.
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Soweit gesetzlich zulässig, gelten für Schadensersatzansprüche die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Hiervon unberührt bleiben etwaige vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene kürzere Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche.
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Vertraulichkeit und Datenschutz
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Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen kaufmännischen, technischen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden, aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen oder der empfangenden Vertragspartei bereits nachweislich rechtmäßig bekannt waren.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), soweit dieses im jeweiligen Anwendungsbereich einschlägig ist.
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Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von alkima.
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Sonstiges, Gerichtsstand, geltendes Recht
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von alkima. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
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Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von alkima. Vertragssprache ist Deutsch.
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Für sämtliche Verträge zwischen alkima und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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