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Software-Pflegevereinbarung

  1. Gegenstand der Vereinbarung

    1. alkima übernimmt die Pflege der individuell von alkima entwickelten oder bereits beim Kunden vorhandenen Software. Wesentliche Erweiterungen der Software (Upgrades) sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

    2. Die Pflege umfasst

      1. den Erhalt und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Software,

      2. die Aktualisierung der Software (Updating),

      3. die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten,

      4. periodische Pflegeleistungen, wie z. B. Software-Tests.

    3. Nicht von dieser Vereinbarung umfasst sind die erstmalige Installation der Software, die Einweisung und Schulung des Personals des Kunden, der Wechsel der Hardware oder des Betriebssystems des Kunden sowie individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Software. Entsprechende Leistungen können gesondert beauftragt werden.

  2. Leistungsumfang

    1. alkima ist verpflichtet, vom Kunden gemeldete Fehler der Software zu untersuchen und dem Kunden Hinweise zu geben, um die Folgen des Fehlers zu beseitigen.

    2. alkima wird auf vom Kunden mitgeteilte Fehlermeldungen innerhalb der vereinbarten Reaktionszeiten reagieren.

    3. Bei wesentlichen Fehlern der von alkima entwickelten Software stellt alkima im Rahmen dieser Vereinbarung ein geeignetes Update zur Fehlerbehebung bereit. Bei Software, die nicht von alkima entwickelt wurde, unterstützt alkima den Kunden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen bei der Fehleranalyse und Fehlerbehebung.

    4. Sonstige Fehler sind nur zu beheben, wenn dies mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand möglich ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn eine Neuprogrammierung wesentlicher Teile der Software erforderlich ist.

    5. Über geplante Updates sowie deren Auswirkungen auf die eingesetzte Infrastruktur wird alkima den Kunden angemessene Zeit im Voraus informieren, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

    6. Die Pflegearbeiten werden in der Regel per Fernwartung durchgeführt.

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