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Der Digital Markets Act (DMA) und seine Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Zusammenfassung über die Auswirkungen von Digital Markets Act (DMA)

Der Digital Markets Act (DMA; deutsch: Gesetz über digitale Märkte) ist ein Gesetz der EU-Kommission, das am 1. November 2022 in Kraft trat und am 2. Mai 2023 um die Definition der sog. Gatekeeper erweitert wurde. Es ist eine Ergänzung zum Wettbewerbsrecht und zielt darauf ab, den Einfluss von marktbeherrschenden digitalen Plattformen zu mindern – also von Plattformen, die so hohe Nutzerzahlen haben, dass kaum ernsthafte Konkurrenz möglich ist. Was in der Vergangenheit in einzelnen Gerichtsverfahren angefochten wurde, ist jetzt gesetzlich verankert.

Der Hauptzweck des DMA besteht darin, in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter digitaler Dienste zu schaffen, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und wettbewerbswidrige Praktiken zu verhindern. Außerdem wird mit ihm beabsichtigt, die Beziehung zwischen den Plattformanbietern, den gewerblichen Nutzern und den Endnutzern fairer zu gestalten. Er fasst u. a. Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Webbrowser, Videoplattformen, mobile App-Stores, Cloud-Computing-Dienste, virtuelle Assistenten und Onlinevermittlungsdienste ins Auge. Diese werden auch als „Gatekeeper“ bezeichnet – weil kein direkter Kontakt zwischen den Anbietern und den Endnutzern besteht, sondern diese den Kontakt als eine Art digitale Torwächter kontrollieren.

Die DMA-Kriterien zur Einstufung als Gatekeeper

  • Binnenmarktrelevante Größe: Diese Größe ist erreicht, wenn ein Unternehmen einen bestimmten Mindestumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erwirtschaftet (siehe unten) und in mindestens drei Mitgliedsstaaten der EU einen zentralen Dienst anbietet.
  • Schaltstelle, die den Informationsfluss zwischen gewerblichen Nutzern und Endnutzern – in beide Richtungen – kontrolliert und monatlich mind. 45 Millionen private Endnutzer oder 10.000 gewerbliche Nutzer in der EU hat.
  • Gefestigte und dauerhafte Position: Die oben genannten Nutzerzahlen wurden in den drei vorhergehenden Geschäftsjahren erreicht.
  • Mindestjahresumsatz: 7,5 Mrd. EUR in der EU in den letzten drei Jahren oder Marktwert von mind. 75 Mrd. EUR.

Wie schränkt der DMA den Einfluss von Gatekeepern ein?

  • Die als Gatekeeper identifizierten Unternehmen müssen dafür sorgen, dass auch kleinere Anbieter ihre Dienste in die der Gatekeeper integrieren können.
  • Sie dürfen die eigenen Produkte und Dienste nicht mit einem höheren Ranking versehen als diejenigen anderer Unternehmen.
  • Es dürfen keine bestimmten Softwareanwendungen vorinstalliert oder Nutzer von der Deinstallation derselben abgehalten werden (z. B. Standardbrowser auf Smartphones).
  • Gewerblichen Nutzern muss der Zugriff auf die Daten gestattet werden, die diese im Rahmen der Nutzung der Plattform der Gatekeeper generieren.
  • Die Gatekeeper müssen Werbetreibenden die Informationen und Tools geben, damit diese die Wirkung ihrer Werbung auf der Gatekeeper-Plattform unabhängig verifizieren können.
  • Sie dürfen nicht verhindern, dass gewerbliche Kunden auch abseits der Plattform Verträge mit ihren Nutzern eingehen.
  • Es darf nicht verlangt werden, dass Nutzer sich für andere Plattformdienste registrieren müssen, um einen einzelnen Plattformdienst des Anbieters zu verwenden.
  • Nutzer dürfen nicht daran gehindert werden, bei Behörden eine Beschwerde gegen einen Gatekeeper einzureichen.
  • Nutzer müssen frei wählen können, welche Webbrowser, Zahlungssysteme, Identifizierungsservices usw. sie verwenden, um auf die Plattformen der Gatekeeper zuzugreifen.

Verstöße gegen den DMA

Der Digital Markets Act legt Regeln für die Sanktionierung von Unternehmen fest, die gegen ihn verstoßen. Die Europäische Kommission hat das Recht, Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes eines Unternehmens (bei wiederholten Verstößen bis zu 20 %) zu verhängen, wenn es sich wettbewerbswidriger Praktiken schuldig gemacht hat. Bei mindestens drei Verstößen gegen den DMA innerhalb von acht Jahren kann die Europäische Kommission eine Marktuntersuchung einleiten und ggf. einen strukturellen oder verhaltensbezogenen Rechtsbehelf in die Wege leiten – bis hin zur Zerschlagung. Sie kann dem Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum auch untersagen, eine Fusion durchzuführen.

Der DMA ist demnach ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs in der digitalen Wirtschaft der EU. Dieses Gesetz über digitale Märkte sorgt dafür, dass diese Plattformen für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden und der Markt für den Wettbewerb offen bleibt. Dies sieht die EU für Verbraucher, Unternehmen und die europäische Wirtschaft insgesamt von Vorteil.

DMA und Verbraucherschutz

Der DMA schützt also die Verbraucher vor irreführenden und unlauteren Praktiken. Das Gesetz verlangt von den Gatekeepern, dass sie Informationen über ihre Dienstleistungen, wie Preise oder Nutzungsbedingungen, in klarer und leicht zugänglicher Form offenlegen. Dies entspricht zwar noch lange nicht der Leichten Sprache, ist aber ein erster Schritt weg vom bei Verbrauchern gefürchteten „Kleingedruckten“. Damit soll erreicht werden, dass Nutzer verschiedene Dienstleistungen einfacher vergleichen und die beste Wahl für sich treffen können. Dahinter steckt, dass eine größere Auswahl und mehr Konkurrenz im Idealfall auch die Preise senken und für hochwertigere Angebote sorgen.

Digital Markets Act: Aktueller Stand

Wie eingangs in diesem Beitrag erwähnt, gilt der Digital Markets Act in seiner aktuellen Fassung seit dem 2. Mai 2023, nachdem er zuvor vom Europäischen Parlament und Rat angenommen wurde. Potenzielle Gatekeeper hatten bis zum 3. Juli 2023 Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob sie die genannten Kriterien erfüllen. Nach Erhalt dieser Mitteilung wurde dies bis zum 6. September 2023 im Einzelfall geprüft. Diese Unternehmen haben aktuell noch bis zum 6. März 2024 Zeit, um die Anforderungen des DMA zu erfüllen.

Wer sind die Gatekeeper?

Bisher wurden die folgenden Unternehmen als Gatekeeper identifiziert: Alphabet (Google und Android), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp) und Microsoft. Gemeinsam betreiben diese sechs Gatekeeper 22 wichtige Plattformen und Dienste mit enorm hohen Nutzerzahlen, etwa die Suchmaschine „Google“, die Videoplattform YouTube, Webbrowser (Chrome, Safari), die drei am häufigsten genutzten Betriebssysteme (Android, iOS und Windows), soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok) und Vermittlungsplattformen.

Die Reaktionen dieser großen Konzerne auf ihren Einschluss in die Kriterien der Gatekeeper fielen unterschiedlich aus. So kündigten Microsoft und Google beispielsweise an, das Gesetz nicht anfechten zu wollen, Amazon beabsichtigt, rechtliche Schritte gegen das Gesetz über digitale Dienste einzuleiten, und TikTok sieht sich nicht als Gatekeeper. 

Das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienste ergänzen sich

Beim Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) stehen die Verbraucher und ihre Grundrechte im digitalen Raum im Vordergrund. Gleichzeitig zielt es auch auf die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Innovation im EU-Binnenmarkt ab. Zudem soll es für kleinere Unternehmen und Plattformen einfacher werden, in Europa zu expandieren bzw. die Gründung grundsätzlich vorzunehmen. Das Gesetz über digitale Dienste trat am 17. November 2022 in Kraft und hat seinen allgemeinen Geltungsbeginn am 17. Februar 2024. Gemeinsam fördern der DMA und der DSA also den fairen Wettbewerb in der EU und bieten den Verbrauchern mehr Auswahl.

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In einer dynamischen Rechtslandschaft ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben. Neben den kontinuierlichen DSGVO-Änderungen sollen die Unternehmen nun den Digital Markets Act (DMA) beachten. Das ist ein relativ neues Gesetz, das darauf ausgerichtet ist, den Einfluss von marktbeherrschenden digitalen Plattformen zu mindern.

Um den Anforderungen des DMA gerecht zu werden, ist es sinnvoll, sich an Fachleute zu wenden, die die Unternehmenswebseiten bzw. Onlineshops in rechtlichen Belangen professionell unterstützen könnten.

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