DIGI-Zuschuss Hessen 2025 – Förderung von KMU für Digitalisierung
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mit Sitz in Hessen können im Rahmen des Förderprogramms für Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss) im Jahr 2025 eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten.
Wenn Sie also planen, einen Onlineshop oder eine Website erstellen zu lassen, bietet sich jetzt eine ideale Gelegenheit: Der DIGI-Zuschuss 2025 ermöglicht Ihnen eine staatliche Digitalisierungsförderung für genau solche Projekte.
Bis zu 50 % Kostenerstattung für die Digitalisierung Ihres Unternehmens
Das Bundesland Hessen unterstützt KMU mit dem DIGI-Zuschuss, um ihre Digitalisierung voranzutreiben. Konkreter verfolgt das Programm das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken, Arbeits- und Produktionsprozesse zu modernisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Das Programm übernimmt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (maximal 10.000 Euro) pro Projekt. Eine Förderung ist möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 4000 Euro betragen. Unternehmen mit Vorsteuerabzugsrecht können nur die Nettokosten ansetzen.
Wer genau kann den Digitalisierungszuschuss beantragen?
Förderberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler. Voraussetzung ist, dass sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Hessen befindet.
Was genau wird gefördert?
Der Fokus liegt auf der Digitalisierung der Prozesse und der Entwicklung digitaler Anwendungen. Dazu zählen unter anderem:
- Entwicklung und Optimierung digitaler Geschäftsmodelle, etwa Onlineshops, Websites oder automatisierte Arbeitsabläufe
- Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Verbesserung der IT-Sicherheit, etwa durch Sicherheitssoftware oder externe Prüfungen
Wichtige Hinweise zum DIGI-Zuschuss
- Der Antrag muss vor Beginn des Projekts schriftlich bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden.
- Jedes Unternehmen kann die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.
- Großprojekte mit Kosten über 50.000 Euro sind ausgeschlossen, Teilprojekte sind jedoch förderfähig.
- Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (De-minimis-Beihilfe), bei verbundenen Unternehmen gelten besondere Regelungen.
DIGI-Zuschuss 2025 beantragen? Wir beraten Sie fundiert dazu – und setzen Ihr Projekt um
Die Digitalisierung Ihres Unternehmens muss kein Fernziel bleiben – mit dem richtigen Partner wird daraus ein konkretes Projekt. Wir bei alkima WEB & DESIGN ® unterstützen Sie dabei, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen. Dank unserer langjährigen Erfahrung in den Bereichen Webentwicklung, Webdesign und E-Commerce realisieren wir digitale Projekte mit Weitblick und technischer Präzision. So können wir eine Corporate-Website bzw. einen Onlineshop entwickeln, die genau zu Ihren Anforderungen passen.
Um eine Förderung durch den DIGI-Zuschuss für Ihr Digitalprojekt zu erhalten, ist eine gründliche und gut strukturierte Vorbereitung der Registrierung unerlässlich. Dazu gehört unter anderem, das Projekt präzise zu beschreiben und die Kosten realistisch zu kalkulieren. Hierbei unterstützt Sie alkima WEB & DESIGN ® mit professioneller Beratung.
Dies ist nicht das erste Förderprogramm, mit dem wir vertraut sind – als zertifizierte Beratungsagentur im go-digital-Förderprogramm verfügen wir über umfassende Erfahrung im Umgang mit staatlichen Förderungen. Dadurch kennen wir die Abläufe und Anforderungen solcher Programme sehr genau. So können wir Sie informieren, wie Sie sich richtig für das DIGI-Zuschuss-Programm registrieren, die notwendigen Unterlagen vorbereiten und Ihre Chancen auf eine Förderung erhöhen.
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir übernehmen die Umsetzung Ihres Digitalprojekts und beraten Sie professionell zum DIGI-Zuschuss 2025.