
Ab dem 19. Juni 2026 gilt im deutschen E-Commerce eine neue gesetzliche Vorgabe: der Widerrufsbutton. Dahinter steckt das Ziel, Verbrauchern den Widerruf eines online abgeschlossenen Vertrags zu vereinfachen. Das soll die praktische Ausübung des Widerrufsrechts beim Online-Kauf erleichtern.
Dabei geht es um mehr als nur einen zusätzlichen Button auf der Website. Die neue Regelung betrifft auch die Nutzerführung, interne Prozesse und die technische Verarbeitung eingehender Widerrufe. Unternehmen sollen sich deshalb rechtzeitig mit dem Thema befassen. Wer die Anforderungen nicht oder nur unvollständig umsetzt, riskiert rechtliche Konsequenzen.
Während die Stornierung einer Bestellung vor der Lieferung bislang häufig als freiwillige Serviceleistung möglich war, musste ein Widerruf oft separat per E-Mail oder Kontaktformular erklärt werden. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben ab Juni 2026 soll sich das ändern: Der Gesetzgeber verlangt, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht ebenso einfach ausüben können, wie sie einen Vertrag abgeschlossen haben.
Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgesehene Online-Funktion, über die Verbraucher ihren Widerruf direkt auf der Website erklären und anschließend bestätigen können. Die neue Pflicht geht auf die Weiterentwicklung des EU-Widerrufsrechts zurück. In Deutschland wird sie in § 356a BGB geregelt.
Der Widerrufsbutton muss nicht zwingend als klassischer Button gestaltet sein. Auch ein eindeutig beschrifteter Link kann die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sofern die Widerrufsfunktion leicht auffindbar und verständlich ist.
Beispiele für die Beschriftung des Widerrufsbuttons:
Die Widerrufsfunktion sollte an einer gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stelle auf der Website platziert werden. In der Praxis bietet sich insbesondere eine Einbindung im Footer an, da Nutzer dort rechtliche Informationen und Servicefunktionen erwarten.
Auch die Gestaltung spielt eine wichtige Rolle. Die Widerrufsfunktion sollte sich in das Design der Website einfügen, gleichzeitig aber klar erkennbar und von anderen Inhalten unterscheidbar sein.
Ferner sind die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit zu beachten. Die Funktion muss so umgesetzt werden, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich und auf unterschiedlichen Endgeräten ohne Einschränkungen nutzbar ist.
Nach dem Klick auf den Widerrufsbutton sollte Verbrauchern ein elektronisches Formular oder eine Eingabemaske angezeigt werden. Dort können die notwendigen Informationen erfasst werden, damit der Widerruf eindeutig zugeordnet und bestätigt werden kann.
Typischerweise sollte das Formular folgende Angaben ermöglichen:
Außerdem ist es wichtig, dass der Prozess einen Teilwiderruf ermöglicht. Wenn nur einzelne Artikel einer Online-Bestellung widerrufen werden müssen, sollte diese Option im Formular verfügbar sein.
Nach dem Absenden sollte der Eingang des Widerrufs bestätigt werden, idealerweise automatisch und über den angegebenen Kommunikationsweg.
Die Widerrufsbutton-Pflicht richtet sich an Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Es geht also nicht nur um klassische Webshops, sondern um viele digitale Vertragsabschlüsse im B2C-Bereich.
Unter die Widerrufsbutton-Pflicht fallen:
Auch Verträge über Plattformen wie Amazon, eBay oder andere Online-Marktplätze können grundsätzlich unter die neue Regelung fallen. Allerdings liegt die technische Umsetzung des Widerrufsbuttons bei solchen Marktplätzen i. d. R. nicht beim einzelnen Händler, sondern beim Betreiber der Plattform.
Händler sollten trotzdem im Blick behalten, wie Widerrufe auf der jeweiligen Plattform eingehen und intern weiterbearbeitet werden. Dazu können auch Anpassungen bei Rechtstexten, Informationsseiten und Abläufen im Verkäuferkonto gehören.
Die Pflicht zum Widerrufsbutton besteht dort, wo ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt. Fehlt ein solches Recht, kann auch die Pflicht entfallen. Das betrifft z. B. reine B2B-Shops, die sich klar und ausschließlich an gewerbliche Kunden richten.
Auch im B2C-Bereich gibt es bestimmte Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Dazu zählen unter anderem:
Wichtig: Ob Sie einen Widerrufsbutton bereitstellen müssen oder Ausnahmen greifen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Ausgestaltung Ihres Angebots. Um die Anforderungen rechtssicher zu bewerten, sollten Sie eine Rechtsberatung hinzuziehen.
Wichtig: Ob Sie einen Widerrufsbutton bereitstellen müssen oder Ausnahmen greifen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Ausgestaltung Ihres Angebots. Um die Anforderungen rechtssicher zu bewerten, sollten Sie eine Rechtsberatung hinzuziehen.
Unternehmen sollten die neue Widerrufsbutton-Pflicht nicht unterschätzen. Wenn der Widerrufsbutton fehlt oder nur unzureichend umgesetzt wird, kann das zu rechtlichen Problemen führen. So drohen etwa Abmahnungen, Beschwerden von Verbrauchern oder Auseinandersetzungen mit Verbraucherverbänden. Auch dann, wenn zwar eine Funktion vorhanden ist, der Widerruf für Kunden aber zu kompliziert, unklar oder technisch fehlerhaft ist, kann das problematisch werden.
Aus Sicht der Nutzererfahrung ist eine schlechte Umsetzung ebenfalls riskant. Wenn Kunden lange suchen müssen oder der Widerruf kompliziert gestaltet ist, wirkt sich das negativ auf Vertrauen, Supportaufwand und Außenwirkung aus.
Für den Widerrufsbutton gibt es aktuell keine einheitliche Lösung, die in allen Shopsystemen gleichermaßen verfügbar ist. Wie die Funktion umgesetzt werden kann, hängt vom jeweiligen Anbieter und den technischen Möglichkeiten der Plattform ab. Im Folgenden wird dargestellt, wie die Situation derzeit bei gängigen Shopsystemen aussieht.
| Shopsystem | Status der Widerrufsbutton-Funktion | Hinweis |
| Shopware | Verfügbar | Native Core-Lösung ab 6.7.9.0, per Backport auch für 6.6 verfügbar |
| WooCommerce | Verfügbar | Pluginbasierte Umsetzung möglich |
| JTL-Shop | Verfügbar | Ab Version 5.7 direkt im System |
| Shopify | Verfügbar | Umsetzung über App |
| BigCommerce | Ausstehend | Derzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung |
| PrestaShop | Ausstehend | Derzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung |
| Magento 2 | Ausstehend | Derzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung |
| Gambio | Ausstehend | Derzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung |
| Jimdo | Angekündigt | Feste Integration in Vorbereitung |
| Wix | Ausstehend | Derzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung |
| Squarespace | Ausstehend | Derzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung |
Der Widerrufsbutton wirkt auf den ersten Blick wie eine kleine Ergänzung im Onlineshop. Tatsächlich betrifft seine Umsetzung jedoch deutlich mehr als nur die Schaltfläche auf der Website. Damit der Prozess zuverlässig funktioniert, müssen Frontend, Formularlogik, Datenverarbeitung, Bestätigungen und interne Abläufe sauber aufeinander abgestimmt sein.
Gerade deshalb ist professionelle Unterstützung sinnvoll: Eine erfahrene Agentur hilft dabei, die Funktion nicht nur sichtbar zu platzieren, sondern als vollständigen bzw. stabilen Prozess im Shop zu realisieren.
Wichtiger Hinweis: Eine gute technische Umsetzung ersetzt keine rechtliche Prüfung. Ob der Widerrufsbutton, die Widerrufsbelehrung und die begleitenden Informationen korrekt eingebunden sind, sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.
Dank unserer Erfahrung in Webentwicklung, Webdesign und E-Commerce-Lösungen können wir den Widerrufsbutton nicht nur sichtbar in Ihrem Onlineshop einbauen, sondern ihn auch als funktionierenden digitalen Prozess in Ihre bestehende Systemlandschaft integrieren.
Dabei berücksichtigen wir Ihr konkretes Shopsystem, die vorhandene Nutzerführung und die technischen Abläufe im Hintergrund. Ob Magento, Shopware, WooCommerce, Shopify oder andere Plattformen: Wir entwickeln eine Lösung, die zum bestehenden Setup passt und zuverlässig funktioniert.
Sie möchten den Widerrufsbutton ohne Stress in Ihrem Onlineshop umsetzen lassen? Dann sprechen Sie mit uns. In einem unverbindlichen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Anforderungen und zeigen, wie die Integration technisch sauber gelingen kann.
Betroffen sind grundsätzlich Shops und Online-Angebote, über die Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Dazu zählen viele klassische B2C-Onlineshops, aber auch Anbieter digitaler Produkte, Abos, Mitgliedschaften oder online buchbarer Dienstleistungen.
Nicht zwingend. Entscheidend ist nicht die grafische Form, sondern die Funktion. Auch ein klar beschrifteter Link oder ein eigener Bereich im Kundenkonto kann ausreichen, wenn die Widerrufsmöglichkeit leicht auffindbar, eindeutig erkennbar und einfach nutzbar ist.
Ein Plugin oder eine App kann eine gute Grundlage sein, ersetzt aber nicht die individuelle Umsetzung. Die Shop-Betreiber sollten daher kontrollieren, ob die Lösung zum eigenen Shop, zu den internen Prozessen, zu E-Mail-Bestätigungen, zur Dokumentation und zu möglichen Schnittstellen passt. Besonders bei individuellen Themes, Headless-Systemen oder mehreren Verkaufskanälen kann zusätzliche Anpassung erforderlich sein.
Der Widerrufsbutton dient dazu, einen online geschlossenen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zu widerrufen. Der Kündigungsbutton betrifft dagegen die Beendigung laufender Dauerschuldverhältnisse, etwa Abos oder Mitgliedschaften. Beide Funktionen verfolgen also unterschiedliche rechtliche Zwecke und sollten im Onlineshop klar getrennt werden.
Nein. Das Widerrufsrecht ist ein gesetzlich geregeltes Recht für Verbraucher, mit dem ein Online-Kauf in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Das Rückgaberecht dagegen ist meist eine freiwillige Leistung des Händlers und kann an eigene Bedingungen geknüpft sein, etwa an Fristen oder den Zustand der Ware. Beide Begriffe sollten deshalb nicht gleichgesetzt werden.
Eine fehlerhafte Umsetzung kann rechtliche und organisatorische Risiken verursachen. Dazu gehören mögliche Abmahnungen, Beschwerden, Unsicherheiten bei Fristen sowie Probleme bei der Dokumentation eingehender Widerrufe. Auch technisch kann es kritisch werden, wenn Widerrufe nicht korrekt zugeordnet oder nicht bestätigt werden.
Wir beraten Sie gerne und finden die perfekte Lösung für Sie. Lassen Sie sich von unseren Ideen inspirieren!
