Service
Tech-Blog
Zum Blog
Kategorien
Anfrage

Neue Pflicht im E-Commerce: Der Widerrufsbutton

Neue Pflicht im E-Commerce: Der Widerrufsbutton

Ab dem 19. Juni 2026 gilt im deutschen E-Commerce eine neue gesetzliche Vorgabe: der Widerrufsbutton. Dahinter steckt das Ziel, Verbrauchern den Widerruf eines online abgeschlossenen Vertrags zu vereinfachen. Das soll die praktische Ausübung des Widerrufsrechts beim Online-Kauf erleichtern.

Dabei geht es um mehr als nur einen zusätzlichen Button auf der Website. Die neue Regelung betrifft auch die Nutzerführung, interne Prozesse und die technische Verarbeitung eingehender Widerrufe. Unternehmen sollen sich deshalb rechtzeitig mit dem Thema befassen. Wer die Anforderungen nicht oder nur unvollständig umsetzt, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Was ist der Widerrufsbutton im Rahmen der neuen Regelung?

Während die Stornierung einer Bestellung vor der Lieferung bislang häufig als freiwillige Serviceleistung möglich war, musste ein Widerruf oft separat per E-Mail oder Kontaktformular erklärt werden. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben ab Juni 2026 soll sich das ändern: Der Gesetzgeber verlangt, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht ebenso einfach ausüben können, wie sie einen Vertrag abgeschlossen haben.

Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgesehene Online-Funktion, über die Verbraucher ihren Widerruf direkt auf der Website erklären und anschließend bestätigen können. Die neue Pflicht geht auf die Weiterentwicklung des EU-Widerrufsrechts zurück. In Deutschland wird sie in § 356a BGB geregelt.

Wie sollte der Widerrufsbutton auf der Website aussehen?

Der Widerrufsbutton muss nicht zwingend als klassischer Button gestaltet sein. Auch ein eindeutig beschrifteter Link kann die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sofern die Widerrufsfunktion leicht auffindbar und verständlich ist.

Beispiele für die Beschriftung des Widerrufsbuttons:

  • „Vertrag widerrufen“
  • „Widerruf erklären“
  • Bestellung widerrufen

Die Widerrufsfunktion sollte an einer gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stelle auf der Website platziert werden. In der Praxis bietet sich insbesondere eine Einbindung im Footer an, da Nutzer dort rechtliche Informationen und Servicefunktionen erwarten.

Auch die Gestaltung spielt eine wichtige Rolle. Die Widerrufsfunktion sollte sich in das Design der Website einfügen, gleichzeitig aber klar erkennbar und von anderen Inhalten unterscheidbar sein.

Ferner sind die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit zu beachten. Die Funktion muss so umgesetzt werden, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich und auf unterschiedlichen Endgeräten ohne Einschränkungen nutzbar ist.

Welche Informationen sollte die Funktion abfragen?

Nach dem Klick auf den Widerrufsbutton sollte Verbrauchern ein elektronisches Formular oder eine Eingabemaske angezeigt werden. Dort können die notwendigen Informationen erfasst werden, damit der Widerruf eindeutig zugeordnet und bestätigt werden kann.

Typischerweise sollte das Formular folgende Angaben ermöglichen:

  • Name des Verbrauchers
  • Informationen zur Identifizierung des Vertrags (z. B. Bestellnummer, Auftragsnummer usw.)
  • Angabe eines elektronischen Kommunikationswegs, über den die Eingangsbestätigung versendet werden kann (etwa eine E-Mail-Adresse)

Außerdem ist es wichtig, dass der Prozess einen Teilwiderruf ermöglicht. Wenn nur einzelne Artikel einer Online-Bestellung widerrufen werden müssen, sollte diese Option im Formular verfügbar sein.

Nach dem Absenden sollte der Eingang des Widerrufs bestätigt werden, idealerweise automatisch und über den angegebenen Kommunikationsweg.

Widerrufsbutton 2026: Wen betrifft die neue Pflicht?

Die Widerrufsbutton-Pflicht richtet sich an Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Es geht also nicht nur um klassische Webshops, sondern um viele digitale Vertragsabschlüsse im B2C-Bereich.

Unter die Widerrufsbutton-Pflicht fallen:

  • Onlineshops, die Waren an Verbraucher verkaufen.
  • Anbieter digitaler Produkte, etwa Software, E-Books, Downloads, Templates oder Online-Kurse.
  • Dienstleister, die ihre Leistungen online buchbar machen, unter anderem Agenturen, Berater, Coaches und andere. 
  • SaaS-Anbieter und Plattformen, die Verträge digital abschließen lassen.
  • Anbieter von Abos und Mitgliedschaften, etwa Streaming, Software-Abos oder Clubmodelle.

Widerrufsbutton-Pflicht auf Online-Marktplätzen: Wer ist verantwortlich?

Auch Verträge über Plattformen wie Amazon, eBay oder andere Online-Marktplätze können grundsätzlich unter die neue Regelung fallen. Allerdings liegt die technische Umsetzung des Widerrufsbuttons bei solchen Marktplätzen i. d. R. nicht beim einzelnen Händler, sondern beim Betreiber der Plattform.

Händler sollten trotzdem im Blick behalten, wie Widerrufe auf der jeweiligen Plattform eingehen und intern weiterbearbeitet werden. Dazu können auch Anpassungen bei Rechtstexten, Informationsseiten und Abläufen im Verkäuferkonto gehören.

Wann ein Widerrufsbutton nicht erforderlich sein kann

Die Pflicht zum Widerrufsbutton besteht dort, wo ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt. Fehlt ein solches Recht, kann auch die Pflicht entfallen. Das betrifft z. B. reine B2B-Shops, die sich klar und ausschließlich an gewerbliche Kunden richten.

Auch im B2C-Bereich gibt es bestimmte Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Dazu zählen unter anderem:

  • Schnell verderbliche Waren, etwa frische Lebensmittel.
  • Individuell angefertigte oder personalisierte Produkte.
  • Versiegelte Hygiene- oder Gesundheitsartikel, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Bestimmte digitale Inhalte oder Dienstleistungen, wenn die Ausführung bereits begonnen hat und die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts erfüllt sind.

Wichtig: Ob Sie einen Widerrufsbutton bereitstellen müssen oder Ausnahmen greifen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Ausgestaltung Ihres Angebots. Um die Anforderungen rechtssicher zu bewerten, sollten Sie eine Rechtsberatung hinzuziehen.

Wichtig: Ob Sie einen Widerrufsbutton bereitstellen müssen oder Ausnahmen greifen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Ausgestaltung Ihres Angebots. Um die Anforderungen rechtssicher zu bewerten, sollten Sie eine Rechtsberatung hinzuziehen.

Welche Risiken drohen Onlineshops ohne Widerrufsbutton?

Unternehmen sollten die neue Widerrufsbutton-Pflicht nicht unterschätzen. Wenn der Widerrufsbutton fehlt oder nur unzureichend umgesetzt wird, kann das zu rechtlichen Problemen führen. So drohen etwa Abmahnungen, Beschwerden von Verbrauchern oder Auseinandersetzungen mit Verbraucherverbänden. Auch dann, wenn zwar eine Funktion vorhanden ist, der Widerruf für Kunden aber zu kompliziert, unklar oder technisch fehlerhaft ist, kann das problematisch werden.

Aus Sicht der Nutzererfahrung ist eine schlechte Umsetzung ebenfalls riskant. Wenn Kunden lange suchen müssen oder der Widerruf kompliziert gestaltet ist, wirkt sich das negativ auf Vertrauen, Supportaufwand und Außenwirkung aus.

Welche Shopsysteme bieten bereits Lösungen für den Widerrufsbutton?

Für den Widerrufsbutton gibt es aktuell keine einheitliche Lösung, die in allen Shopsystemen gleichermaßen verfügbar ist. Wie die Funktion umgesetzt werden kann, hängt vom jeweiligen Anbieter und den technischen Möglichkeiten der Plattform ab. Im Folgenden wird dargestellt, wie die Situation derzeit bei gängigen Shopsystemen aussieht.

ShopsystemStatus der Widerrufsbutton-FunktionHinweis
ShopwareVerfügbarNative Core-Lösung ab 6.7.9.0, per Backport auch für 6.6 verfügbar 
WooCommerceVerfügbarPluginbasierte Umsetzung möglich
JTL-ShopVerfügbarAb Version 5.7 direkt im System
ShopifyVerfügbarUmsetzung über App
BigCommerceAusstehendDerzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung
PrestaShopAusstehendDerzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung
Magento 2AusstehendDerzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung
GambioAusstehendDerzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung
JimdoAngekündigtFeste Integration in Vorbereitung
WixAusstehendDerzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung
SquarespaceAusstehendDerzeit kein konkreter Hinweis auf feste Lösung
Quelle: eRecht24 (Stand: 3. Juni 2026)

Technische Umsetzung: Warum der Widerrufsbutton mehr als ein UI-Element ist

Der Widerrufsbutton wirkt auf den ersten Blick wie eine kleine Ergänzung im Onlineshop. Tatsächlich betrifft seine Umsetzung jedoch deutlich mehr als nur die Schaltfläche auf der Website. Damit der Prozess zuverlässig funktioniert, müssen Frontend, Formularlogik, Datenverarbeitung, Bestätigungen und interne Abläufe sauber aufeinander abgestimmt sein.

Gerade deshalb ist professionelle Unterstützung sinnvoll: Eine erfahrene Agentur hilft dabei, die Funktion nicht nur sichtbar zu platzieren, sondern als vollständigen bzw. stabilen Prozess im Shop zu realisieren.

Wichtiger Hinweis: Eine gute technische Umsetzung ersetzt keine rechtliche Prüfung. Ob der Widerrufsbutton, die Widerrufsbelehrung und die begleitenden Informationen korrekt eingebunden sind, sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.

Mit alkima WEB & DESIGN ® den Widerrufsbutton sauber umsetzen lassen

Dank unserer Erfahrung in Webentwicklung, Webdesign und E-Commerce-Lösungen können wir den Widerrufsbutton nicht nur sichtbar in Ihrem Onlineshop einbauen, sondern ihn auch als funktionierenden digitalen Prozess in Ihre bestehende Systemlandschaft integrieren.

Dabei berücksichtigen wir Ihr konkretes Shopsystem, die vorhandene Nutzerführung und die technischen Abläufe im Hintergrund. Ob Magento, Shopware, WooCommerce, Shopify oder andere Plattformen: Wir entwickeln eine Lösung, die zum bestehenden Setup passt und zuverlässig funktioniert.

Sie möchten den Widerrufsbutton ohne Stress in Ihrem Onlineshop umsetzen lassen? Dann sprechen Sie mit uns. In einem unverbindlichen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Anforderungen und zeigen, wie die Integration technisch sauber gelingen kann.

FAQ zum Widerrufsbutton

Welche Onlineshops sind vom Widerrufsbutton betroffen?

Betroffen sind grundsätzlich Shops und Online-Angebote, über die Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Dazu zählen viele klassische B2C-Onlineshops, aber auch Anbieter digitaler Produkte, Abos, Mitgliedschaften oder online buchbarer Dienstleistungen.

Muss der Widerrufsbutton ein echter Button sein?

Nicht zwingend. Entscheidend ist nicht die grafische Form, sondern die Funktion. Auch ein klar beschrifteter Link oder ein eigener Bereich im Kundenkonto kann ausreichen, wenn die Widerrufsmöglichkeit leicht auffindbar, eindeutig erkennbar und einfach nutzbar ist.

Kann ein Plugin oder eine App die Widerrufsbutton-Pflicht vollständig lösen?

Ein Plugin oder eine App kann eine gute Grundlage sein, ersetzt aber nicht die individuelle Umsetzung. Die Shop-Betreiber sollten daher kontrollieren, ob die Lösung zum eigenen Shop, zu den internen Prozessen, zu E-Mail-Bestätigungen, zur Dokumentation und zu möglichen Schnittstellen passt. Besonders bei individuellen Themes, Headless-Systemen oder mehreren Verkaufskanälen kann zusätzliche Anpassung erforderlich sein.

Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?

Der Widerrufsbutton dient dazu, einen online geschlossenen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zu widerrufen. Der Kündigungsbutton betrifft dagegen die Beendigung laufender Dauerschuldverhältnisse, etwa Abos oder Mitgliedschaften. Beide Funktionen verfolgen also unterschiedliche rechtliche Zwecke und sollten im Onlineshop klar getrennt werden.

Ist das Rückgaberecht beim Online-Kauf dasselbe wie das Widerrufsrecht?

Nein. Das Widerrufsrecht ist ein gesetzlich geregeltes Recht für Verbraucher, mit dem ein Online-Kauf in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Das Rückgaberecht dagegen ist meist eine freiwillige Leistung des Händlers und kann an eigene Bedingungen geknüpft sein, etwa an Fristen oder den Zustand der Ware. Beide Begriffe sollten deshalb nicht gleichgesetzt werden.

Was passiert, wenn der Widerrufsbutton fehlerhaft umgesetzt ist?

Eine fehlerhafte Umsetzung kann rechtliche und organisatorische Risiken verursachen. Dazu gehören mögliche Abmahnungen, Beschwerden, Unsicherheiten bei Fristen sowie Probleme bei der Dokumentation eingehender Widerrufe. Auch technisch kann es kritisch werden, wenn Widerrufe nicht korrekt zugeordnet oder nicht bestätigt werden.

Über Natalia Chobotarova:

Als COO von alkima WEB & DESIGN ® sorgt Natalia dafür, dass aus Ideen konkrete Ergebnisse entstehen. Sie verbindet Menschen, Prozesse und Entscheidungen zu einer klaren operativen Struktur und richtet die Organisation konsequent auf gemeinsame Ziele aus. Mit Fokus auf Effizienz und Transparenz optimiert Natalia Abläufe so, dass Qualität, Timing und Wirtschaftlichkeit zusammenpassen. So schafft sie Stabilität im Agenturalltag und die Grundlage für Ergebnisse, auf die Kunden bauen können: hochwertig, planbar und terminsicher.

Stichworte:
Artikel teilen:
Neue Blogbeiträge
Neue Pflicht im E-Commerce: Der Widerrufsbutton

Neue Pflicht im E-Commerce: Der Widerrufsbutton

Ab dem 19. Juni 2026 gilt im deutschen E-Commerce eine neue gesetzliche Vorgabe: der Widerrufsbutton. Dahinter steckt das Ziel, Verbrauchern den Widerruf eines online abgeschlossenen Vertrags zu vereinfachen. Das soll die praktische Ausübung des Widerrufsrechts beim Online-Kauf erleichtern.
Lesezeit: 8 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 18.06.2026
18.06.2026
Artikel lesen
Landingpage für Quality Consulting Group als Basis der künftigen Corporate-Website

Landingpage für ein Zertifizierungsunternehmen

Quality Consulting Group ist ein Zertifizierungsunternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, anderen Firmen bei Zertifizierungen und dem Einhalten von Qualitätsstandards zu helfen. Es arbeitet vor allem mit internationalen Normen in Bereichen wie Qualitätsmanagement, Lebensmittelsicherheit und nachhaltiger Produktion.
Lesezeit: 3 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 26.05.2026
26.05.2026
Artikel lesen
Partnerschaft von alkima WEB & DESIGN ® und consentmanager (Titelbild)

consentmanager CMP: Einfach, sicher und DSGVO-konform

consentmanager gehört zu den führenden Anbietern im Bereich Einwilligungsmanagement. Doch was ist consentmanager genau? Im Grunde handelt es sich um eine Software, die Nutzerzustimmungen für Datenschutz und Cookies auf Websites verwaltet. Dahinter steht ein erfahrenes Team aus Rechtsexperten und Produktentwicklern.
Lesezeit: 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026
17.04.2026
Artikel lesen
TYPO3 vs. WordPress: Welches CMS ist die richtige Wahl für Ihre Website? (Titelbild)

TYPO3 vs. WordPress: Welches CMS ist die richtige Wahl für Ihre Website?

Die Wahl des richtigen Content-Management-Systems (CMS) hat großen Einfluss darauf, wie flexibel, effizient und zukunftssicher Ihre Website wird. Soll es TYPO3 sein, das sich in Deutschland bei größeren Unternehmen findet, oder doch WordPress, das weltweit als unkomplizierter Allrounder für jede Größe gilt?
Lesezeit: 14 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 23.03.2026
23.03.2026
Artikel lesen
Partnerschaft von alkima WEB & DESIGN ® und Hotjar (Titelbild)

Hotjar: Mehr als reine Analyse Ihrer Website

Hotjar ist ein führender Anbieter für Webanalyse-Tools. Es unterstützt Unternehmen dabei, das Verhalten der Nutzer auf ihren Websites besser zu verstehen.
Lesezeit: 4 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 13.03.2026
12.03.2026
Artikel lesen
Was sind Single Page Applications? (Titelbild)

Was sind Single Page Applications – Und warum nutzen moderne Websites eine SPA?

Eine gute Website wirkt für den Nutzer selbstverständlich: Inhalte sind sofort verfügbar, die Bedienung ist intuitiv und der Ablauf bleibt störungsfrei. Doch genau diese Selbstverständlichkeit entsteht nicht zufällig, sie ist das Ergebnis der hochprofessionellen Webentwicklung.
Lesezeit: 12 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 04.03.2026
23.02.2026
Artikel lesen
WordPress 6.9 „Gene“: Neuer Schwung für Redaktion und Website-Betrieb

WordPress 6.9 „Gene“: Neuer Schwung für Redaktion und Website-Betrieb

WordPress ist längst mehr als nur ein System zum Veröffentlichen von Beiträgen. In vielen Teams ist es die zentrale Plattform, auf der Inhalte entstehen, abgestimmt und freigegeben werden.
Lesezeit: 3 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 11.02.2026
11.02.2026
Artikel lesen
Partnerschaft: alkima WEB & DESIGN ® x HubSpot

HubSpot: Mehr als nur ein CRM-System

HubSpot gehört heute zu den bekanntesten Plattformen zur Steuerung digitaler Kommunikations- und Geschäftsprozesse. Seit der Gründung im Jahr 2006 hat sich die Plattform weit über ihre Ursprünge hinausentwickelt.
Lesezeit: 4 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2026
29.01.2026
Artikel lesen
Shopware 6: Die Update-Serie September bis Dezember 2025

Shopware 6: Das bringt die Update-Serie September bis Dezember 2025

Im Herbst und Winter 2025 hat Shopware nicht nur allgemeine technische Anpassungen vorgenommen, sondern auch Verbesserungen der Leistung, Erweiterungen zentraler Funktionen, zusätzliche SEO-Maßnahmen und vieles mehr umgesetzt.
Lesezeit: 7 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 15.01.2026
15.01.2026
Artikel lesen
Welche Website-Arten gibt es? 12 Varianten

Welche Website-Arten gibt es? 12 Varianten mit inspirierenden Website-Beispielen für Sie

Mit Ihrer eigenen Website zeigen Sie online, wer Sie sind, welche Leistungen Sie anbieten und warum Kunden genau bei Ihnen richtig sind. Kein Wunder also, dass 2023 bereits rund 69 % aller Unternehmen in Deutschland eine eigene Website hatten und diese Zahl wächst stetig weiter.
Lesezeit: 17 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 15.01.2026
17.12.2025
Artikel lesen
Kontaktieren Sie uns

Wir beraten Sie gerne und finden die perfekte Lösung für Sie. Lassen Sie sich von unseren Ideen inspirieren!

Footer contact image
Anfrage
Ab Juni 2026 Pflicht: Der Widerrufsbutton im Online-Handel