
Für Online-Händler rückt der 27. September 2026 näher. Ab dann gelten in der Europäischen Union (EU) neue Vorgaben zu Gewährleistung und bestimmten Haltbarkeitsgarantien. Das Gewährleistungslabel betrifft den Business-to-Consumer-Handel (B2C). Bei bestimmten Herstellergarantien kommt das Garantielabel „GARAN“ hinzu.
Für Shops stellt sich vor allem die Frage: Wie lassen sich Gewährleistungslabel und weitere Hinweise sinnvoll in Produktseiten, Bestellprozess und Datenstrukturen integrieren?
Das Gewährleistungslabel ist die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Es informiert Verbraucher über ihre Gewährleistung, nennt eine Mindestdauer von zwei Jahren und weist auf mögliche längere nationale Fristen hin.
Dabei handelt es sich nicht um ein freiwilliges Gütesiegel, sondern um das EU-Gewährleistungslabel, dessen Gestaltung gesetzlich festgelegt ist.
Die verbindliche Form legt die Durchführungsverordnung 2025/1960 fest. Ergänzend stellt die Europäische Kommission offizielle Leitlinien und Vektordateien für die praktische Umsetzung bereit.
Beim Garantielabel ist der Bezug enger. Anders als das Gewährleistungslabel gehört dieses Label zu einem konkreten Produkt. Das EU-Garantielabel betrifft eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Wichtig ist dabei: Eine Herstellergarantie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung grundsätzlich nicht. Herstellergarantie und Gewährleistung bestehen immer unabhängig voneinander nebeneinander. Das GARAN-Label wird daher auch nicht durch jede Herstellergarantie ausgelöst, sondern nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Für GARAN müssen insbesondere folgende Bedingungen zusammenkommen:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kennzeichnet das Label die Ware. Es enthält unter anderem die Garantiedauer, den Namen des garantiegebenden Herstellers und die Modellkennung. Die Ausgabe sollte deshalb auf verlässlichen Produktdaten beruhen.
Gewährleistung und Garantie werden im Alltag leicht vermischt, sind aber nicht dasselbe:
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich beide Konzepte bei Grundlage, Bezug, Kennzeichnung und Ansprechpartner unterscheiden:
| Punkt | Gesetzliche Gewährleistung | Gewerbliche Haltbarkeitsgarantie |
| Grundlage | Rechte aus der Gewährleistung | freiwillige zusätzliche Zusage |
| Bezug | Warenkauf an Verbraucher | bestimmte Ware mit qualifizierter Garantie |
| Kennzeichnung | Gewährleistungslabel | GARAN |
| Ansprechpartner | grundsätzlich Verkäufer | Hersteller als Garantiegeber |
Auch technisch ist diese Abgrenzung wichtig. Das Gewährleistungslabel lässt sich als allgemeine Information zur Gewährleistung organisieren. Das Garantielabel braucht dagegen eine eigene Logik für Produktdaten und Bestellprozess.
Der häufige Suchbegriff „neues Garantiegesetz“ kann leicht in die falsche Richtung führen. Ein eigenständiges neues Gesetz nur für Gewährleistungslabel und Garantielabel gibt es nicht. Die europäische Grundlage ist die Richtlinie 2024/825, die neue Informationspflichten zur gesetzlichen Gewährleistung und zu bestimmten Haltbarkeitsgarantien einführt.
Wie die Kennzeichnungen konkret aussehen, regelt die Durchführungsverordnung 2025/1960. In Deutschland wurden die erforderlichen Änderungen mit dem Gesetz vom 3. Februar 2026 umgesetzt. Für Händler in Deutschland ist damit vor allem eines wichtig: Die neuen Vorgaben greifen ab dem 27. September 2026.
Eine zusätzliche Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Laufende Shops sowie geplante Migrationen oder Neugestaltungen sollten das Gewährleistungslabel früh einplanen und die Umsetzung vor dem Stichtag testen.
Im Mittelpunkt stehen Verkäufe von Waren durch Unternehmer an Verbraucher. Das Gewährleistungslabel informiert allgemein zur Gewährleistung. Ein zusätzliches Label wird nur bei einer passenden Haltbarkeitsgarantie relevant. Wie die verschiedenen Verkaufssituationen einzuordnen sind, zeigt die folgende Übersicht:
| Verkaufssituation | Einordnung | Bedeutung für den Shop |
| B2C-Onlineshop | Verkauf an Verbraucher | Gewährleistungslabel einplanen und Garantielabel je Produkt prüfen |
| B2B-Shop | Business-to-Business, also Verkauf zwischen Unternehmen | verbraucherbezogene Kennzeichnung grundsätzlich nicht einschlägig |
| Online-Marktplatz | maßgeblich ist die Verkäuferrolle | Kennzeichnung dem richtigen Angebot zuordnen |
| Gebrauchtwaren | nicht grundsätzlich ausgenommen | nationale Besonderheiten der Gewährleistung berücksichtigen |
Bei gemischten B2C- und B2B-Angeboten ist eine klare Trennung sinnvoll. Das Gewährleistungslabel gehört nicht pauschal in reine Geschäftskundenbereiche.
Für Gebrauchtwaren enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 476 Abs. 2 besondere Regeln zur möglichen Verkürzung der Verjährungsfrist in Deutschland. Die gesetzliche Gewährleistung entfällt dadurch nicht.
Für Onlineshops kommt es darauf an, die neuen Hinweise klar, verständlich und technisch zuverlässig in den digitalen Kaufprozess zu integrieren. Dabei müssen Gewährleistungslabel und Garantielabel so umgesetzt werden, dass Nutzer die Informationen problemlos erfassen können.
Beide Labels müssen in der Standardansicht lesbar sein. Wird bei einem Label ein QR-Code verwendet, muss zusätzlich ein anklickbarer Link zum gleichen Informationsziel bereitgestellt werden. Als weiterer Ausgabepunkt sollte auch die Bestellbestätigung per E-Mail berücksichtigt werden.
Für die digitale Darstellung sind vor allem diese Punkte wichtig:
Damit entstehen zwei Aufgaben: die allgemeine Information zur Gewährleistung und die produktbezogene Kennzeichnung.
Für Onlineshops ist das Gewährleistungslabel als gut sichtbare allgemeine Mitteilung auf der Website vorgesehen. Es muss nicht direkt einer einzelnen Ware zugeordnet werden. Eine Ablage tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder an kaum auffindbarer Stelle würde diesem Zweck nicht gerecht.
Praktisch bietet sich ein zentral gepflegter Baustein an. Welche Position im konkreten Shop rechtlich erforderlich ist, sollte juristisch geprüft werden. Danach lässt sich das Gewährleistungslabel wartbar integrieren.
Beim EU-Garantielabel ist die Zuordnung deutlich konkreter. Entscheidend ist, dass das GARAN-Label für Verbraucher gut sichtbar ist und eindeutig der betroffenen Ware zugeordnet werden kann. Die Richtlinie nennt für Online-Verkäufe mehrere mögliche Darstellungsformen. Das Label kann unter anderem direkt neben dem Produktbild, im Produktbild, in der Bildergalerie, in der Produktbeschreibung oder als aufklappbares Label dargestellt werden. Nutzer sollen auf Anhieb sehen, für welches Modell GARAN gilt.
Neben der Platzierung ist außerdem zu berücksichtigen, an welchen Stellen im und nach dem Kaufprozess das Label erscheinen soll. Das GARAN-Label soll auf der Produktseite, unmittelbar vor Abgabe einer zahlungspflichtigen elektronischen Bestellung sowie in der Bestellbestätigung per E-Mail angezeigt werden. Auf allen drei Stufen sollten dieselben Garantiedaten verwendet werden.
Für die Gestaltung gelten verbindliche Vorgaben. Bei der technischen Einbindung sind vor allem folgende Punkte zu berücksichtigen:
Damit bleibt die Gestaltung verbindlich, während sich die technische Einbindung an den jeweiligen Onlineshop und die verwendeten Endgeräte anpassen lässt. Aufklappbare oder verschachtelte Darstellungen sollten daher nicht nur visuell funktionieren, sondern auch per Tastatur, Touchscreen und Screenreader nutzbar sein.
Nein. Die neuen Kennzeichnungen ergänzen bestehende Informationspflichten. Das Gewährleistungslabel ersetzt weder AGB noch andere Rechtstexte zur Gewährleistung. Auch das Garantielabel macht eine vollständige Garantieerklärung nicht überflüssig. Die folgende Übersicht zeigt, welche Aufgabe die einzelnen Informationen übernehmen:
| Art der Information | Wofür ist sie da? | Was ersetzt sie nicht? |
| Gewährleistungslabel | standardisierter Hinweis auf Gewährleistung | AGB und weitere Pflichtinformationen |
| GARAN | sichtbare Kennzeichnung der Haltbarkeitsgarantie | vollständige Garantieerklärung |
| Garantiebedingungen | erklären Inhalt, Dauer und Inanspruchnahme | Rechte des Verbrauchers |
Für Händler bedeutet das vor allem, dass die bestehenden Rechtstexte und Garantieinformationen weiterhin gepflegt und mit den neuen Kennzeichnungen abgestimmt werden müssen. Entscheidend ist, dass Angaben zu Garantie und Gewährleistung inhaltlich zusammenpassen und für Verbraucher eindeutig nachvollziehbar bleiben.
Das Gewährleistungslabel macht die Gewährleistung sichtbar, ersetzt aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Auch die Gewährleistung bleibt eigenständig.
Bei der Onlineshop-Entwicklung sollten die neuen Kennzeichnungspflichten nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Teil des gesamten digitalen Kaufwegs. Die technische Umsetzung beginnt deshalb mit einer Bestandsaufnahme von Seitenvorlagen, Produktseiten, Bestellprozess, Sprachfassungen, E-Mail-Vorlagen für Bestellbestätigungen und Produktdaten. Danach wird festgelegt, wo das Gewährleistungslabel erscheint und welche Merkmale das Garantielabel auslösen.
Ein sinnvoller Ablauf kann so aussehen:
Bei größeren Sortimenten sollte das Garantielabel nicht manuell pro Produktseite gepflegt werden. Strukturierte Produktattribute oder ein Produktinformationsmanagement-System (PIM) können die Ausgabe steuern. Das Gewährleistungslabel lässt sich parallel zentral verwalten. Dieselbe Datenlogik sollte auch für Bestellbestätigungen genutzt werden.
Wie die Einbindung aussieht, hängt von Shopsystem und Produktdaten ab. Beide Kennzeichnungen sollten zentral gesteuert werden, damit neue Produkte, Varianten oder Sprachfassungen nicht einzeln nachbearbeitet werden müssen. Die folgende Übersicht zeigt typische technische Wege:
| Shopsystem | Möglicher technischer Ansatz | Geeignete Datenbasis |
| Adobe Commerce (Magento) | Produktattribute und eigene Module | Produktattribute oder angebundene Daten |
| Shopware | Zusatzfelder, Seitenvorlagen und Erweiterungen | zentrale Produktdaten |
| Shopify | Abschnitte, Erweiterungsbausteine und Metafields | Garantiedaten am Produkt |
| Individueller Shop | eigene Komponenten und Ausgabelogik | Produktdatenbank oder PIM |
Die technische Umsetzung lässt sich an die vorhandene Shop-Architektur anpassen. In Shopify können sogenannte Metafields, also zusätzliche Produktdatenfelder, etwa Garantiedauer oder Modellnummer aufnehmen. Shopware und Magento nutzen vergleichbare Zusatzfelder oder Produktattribute.
Individuelle Shops können die Logik direkt mit ihrer Datenstruktur verbinden. Entscheidend ist die Regel dahinter: Das Gewährleistungslabel erscheint an den vorgesehenen Stellen. Das Garantielabel wird nur bei Waren ausgespielt, die die Voraussetzungen erfüllen.
Für GARAN müssen Garantiedauer, Herstellerangabe und Modellnummer zuverlässig vorliegen. Strukturierte Felder sorgen dafür, dass Produktseite und Bestellprozess dieselben Informationen verwenden.
Beim Gewährleistungslabel spielt zusätzlich die Sprache eine Rolle. Die harmonisierte Mitteilung ist in den Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar. Ein Shop auf Deutsch sollte die deutsche Fassung zur Gewährleistung zeigen. Bei mehreren Sprachversionen muss die passende Variante zuverlässig mitwechseln.
Auch auf kleinen Bildschirmen müssen Gewährleistungslabel und Produktlabel lesbar bleiben. Aufklappbare Elemente sollten per Berührung funktionieren.
Neue Seitenvorlagen, Erweiterungen oder Systemaktualisierungen können die Ausgabe verändern. Nach größeren Änderungen sollten das Gewährleistungslabel und das Garantielabel erneut im Kaufweg geprüft werden.
Ändert ein Hersteller Dauer oder Umfang einer Garantie, müssen Kennzeichnung und Daten erneut geprüft werden. Eine dokumentierte Logik hält Zuständigkeiten und Prüfwege auch langfristig klar.
In der Praxis entstehen Probleme oft durch kleine Brüche im Shop. Ein Gewährleistungslabel kann vorhanden sein und trotzdem zu unauffällig erscheinen. Ein Garantielabel kann korrekt gestaltet sein, aber dem falschen Produkt zugeordnet werden oder veraltete Angaben enthalten.
Typische Fehler sind:
Deshalb sollte der gesamte Kaufweg geprüft werden. Erst dort zeigt sich, ob Produktseite, Datenlogik und Bestellprozess konsistent zusammenspielen.
Wer früh beginnt, vermeidet eine kurzfristige Sonderlösung. Zuerst sollten betroffene Verkaufsbereiche, Waren sowie Angaben zur Gewährleistung und Garantie erfasst werden. Danach lassen sich Zuständigkeiten und technische Anforderungen klären.
Für die Vorbereitung bietet sich folgende Reihenfolge an:
Bei einem neuen Shop, einer Neugestaltung oder Systemmigration gehört die Pflicht direkt in den Umfang, den Zeitplan und die Abnahme. So lassen sich Gewährleistungslabel und Garantielabel gemeinsam mit den übrigen Shop-Komponenten entwickeln.
Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler das Gewährleistungslabel und bei entsprechenden Haltbarkeitsgarantien auch das Garantielabel „GARAN“ berücksichtigen. Wer Produktdaten, Sprachfassungen, Platzierung und Bestellprozess früh gemeinsam plant, kann die neuen Vorgaben ohne unnötige Brüche in den Shop integrieren. Online-Händler sollten die Anpassung deshalb rechtzeitig als Teil der Shop-Entwicklung und technischen Qualitätssicherung einplanen.
Unsere professionelle Webentwicklungs-Agentur kann Sie bei der technischen Umsetzung der neuen Kennzeichnungspflichten begleiten: von der Analyse der bestehenden Shop-Struktur bis zur Integration und Veröffentlichung. Dazu gehören die Einbindung der Labels, die produktbezogene Ausgabelogik, eine nutzerfreundliche Darstellung sowie die Anbindung vorhandener Produktdaten.
Je nach Ausgangslage kann die Umsetzung in Adobe Commerce (Magento), Shopware, Shopify oder einem individuellen Shopsystem erfolgen. Ergänzend können je nach Projektbedarf auch Hosting, Tests oder die spätere Wartung übernommen werden. Die rechtliche Bewertung bleibt Aufgabe einer qualifizierten Rechtsberatung. Stehen die Anforderungen fest, kann alkima WEB & DESIGN ® sie in eine zuverlässige und dauerhaft wartbare Shop-Lösung übersetzen. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Umsetzung planen!
Wir beraten Sie gerne und finden die perfekte Lösung für Sie. Lassen Sie sich von unseren Ideen inspirieren!
