
Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen und möchten Ihre Prozesse optimieren, digitale Potenziale besser nutzen oder wichtige unternehmerische Entscheidungen auf einer fundierten Basis treffen? Dann ist eine professionelle Beratung ein wichtiger und entscheidender Schritt.
Solche Beratungsleistungen können durch die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Unternehmensberatungen bezuschusst werden. Im Rahmen der aktuell gültigen Förderrichtlinie (derzeit bis zum 31. Dezember 2026) können förderberechtigte Unternehmen bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen in Anspruch nehmen, davon maximal zwei pro Jahr.
Als beim BAFA registrierte Beratungsagentur unterstützt alkima WEB & DESIGN ® Sie mit den Beratungsleistungen in den Bereichen E-Commerce, Digitalisierung, IT-Strategie, Prozessoptimierung und Organisationsentwicklung. Wenn Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben die Förderkriterien erfüllen, übernimmt das BAFA einen erheblichen Teil der Beratungskosten. So erhalten Sie professionelle fachliche Unterstützung und reduzieren gleichzeitig Ihren finanziellen Aufwand.
Viele Unternehmen wissen, dass Weiterentwicklung notwendig ist. Trotzdem werden wichtige Entscheidungen oft aufgeschoben. Nicht, weil der Handlungsbedarf fehlt, sondern weil Zeit, interne Ressourcen oder eine klare strategische Richtung fehlen.
Genau hier setzt die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen an. Sie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler dabei, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen und unternehmerische Herausforderungen strukturiert anzugehen.
Förderfähig sind Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
So erleichtert die BAFA-Förderung kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu professioneller Beratung und hilft ihnen, unternehmerische Herausforderungen strukturiert anzugehen.
Die KMU erhalten dabei nicht nur eine externe Perspektive und Fachwissen, sondern können sich auch einen Teil der Beratungskosten bezuschussen lassen.

Die förderfähige Beratung beschränkt sich nicht nur auf klassische betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Auch die Themen Digitalisierung und E-Commerce können gefördert werden, sofern sie in den inhaltlichen Rahmen des BAFA-Förderprogramms fallen. Dazu zählen unter anderem folgende Beratungsleistungen:
Für KMU bedeutet das ganz praktisch: Wenn Sie nicht einfach nur „eine neue Website“ oder „einen neuen Onlineshop“ benötigen, sondern zunächst klären möchten, welche Strategie sinnvoll ist, welche Prozesse angepasst werden müssen oder welche digitale Lösung zu Ihrem Geschäftsmodell passt, kann genau diese Beratung relevant sein.
Solche Beratungsleistungen helfen zum Beispiel dabei,
Die BAFA-Förderung für Digitalisierung bezieht sich in erster Linie auf individuelle Beratungsleistungen und NICHT auf die operative Umsetzung. Zu den ausgeschlossenen Leistungen zählen zum Beispiel:
Gerade bei digitalen Projekten ist diese Trennung wichtig. Viele Unternehmen suchen eigentlich eine Gesamtlösung aus Strategie, Technik und Umsetzung. Für die Förderfähigkeit muss jedoch sauber unterschieden werden, welcher Teil auf die Beratung entfällt und welcher Teil zur operativen Durchführung gehört.
Hinweis: Wenn im Anschluss an die Beratung auch Bedarf an der konkreten Umsetzung besteht, können wir diese Leistungen ebenfalls übernehmen. Dabei ist jedoch wichtig: Die Förderung deckt ausschließlich den Kostenanteil für die Beratung ab. Umsetzungsleistungen sind nicht Teil des BAFA-Förderprogramms und werden vom Unternehmen separat beauftragt und selbst finanziert.

Die Höhe des BAFA-Zuschusses hängt von zwei Faktoren ab: den förderfähigen Beratungskosten (maximal 3.500 Euro) und dem Standort des Unternehmens.
Je nach Region gilt ein unterschiedlicher Fördersatz:
Liegen die tatsächlichen Beratungskosten über 3.500 Euro, wird der Zuschuss dennoch nur auf Grundlage der maximal förderfähigen Beratungskosten berechnet. Der tatsächliche Zuschussanteil an der Gesamtrechnung kann daher niedriger ausfallen.
Beispiel: Kostet eine Beratung 4.000 Euro und gilt ein Fördersatz von 80 %, beträgt der maximale Zuschuss dennoch 2.800 Euro. Das entspricht 80 % von 3.500 Euro, aber nur 70 % der tatsächlichen Beratungskosten von 4.000 Euro.
Wenn Sie eine BAFA-geförderte Beratung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich zunächst für ein Beratungsunternehmen entscheiden, das beim BAFA registriert ist.
Die Registrierung stellt sicher, dass der gewählte Anbieter bestimmte fachliche und formale Anforderungen erfüllt. Dazu gehört, dass Beratung ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit ist, ausreichend Erfahrung vorhanden ist und die Leistungen professionell, zuverlässig und nachvollziehbar erbracht werden.
alkima WEB & DESIGN ® ist als Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert und erfüllt die entsprechenden Voraussetzungen.
Für Sie bedeutet das: Der wichtigste Schritt ist, sich mit Ihrem Vorhaben an uns zu wenden. Alles Weitere übernehmen wir: von der ersten Einschätzung über die strukturierte Vorbereitung bis hin zur Durchführung der Beratung und zu den erforderlichen formalen Maßnahmen. Dazu gehören folgende Schritte:

Der Beratungsbericht ist weit mehr als eine Formalität. Er dient als Nachweis dafür, dass eine individuelle, unternehmensbezogene Beratung durchgeführt wurde, und hält die daraus resultierenden Ergebnisse fest. Typischerweise dokumentiert der Bericht unter anderem:
Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, strategisch wichtige Themen professionell anzugehen und sich dabei einen Teil der Beratungskosten bezuschussen zu lassen. Eine fundierte Beratung schafft Orientierung, hilft dabei, Chancen und Herausforderungen realistisch einzuordnen, und bildet die Grundlage für tragfähige Entscheidungen. So lassen sich Fehlentwicklungen vermeiden und Investitionen gezielter vorbereiten.
alkima WEB & DESIGN ® begleitet KMU bei genau diesen Fragestellungen. Lassen Sie prüfen, welche Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen bestehen.
Die Förderung richtet sich in der Regel an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Je nach Standort des Unternehmens beträgt der Zuschuss 50 % oder 80 % der förderfähigen Beratungskosten. Der maximale Zuschuss liegt bei 1.750 Euro oder 2.800 Euro.
Nein. Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um ein Darlehen.
Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Wichtig ist, dass mit der förderfähigen Beratungsleistung erst begonnen wird, wenn die formalen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Deshalb sollte die Antragstellung rechtzeitig vorbereitet werden.
Ja, grundsätzlich schon, sofern die Beratung die inhaltlichen und formalen Anforderungen des BAFA-Förderprogramms erfüllt.
Das hängt vom Einzelfall ab. Die Dauer kann je nach Unterlagen, Vorbereitung und Bearbeitungszeit variieren.
Ja, unbedingt. Die Beratung kann nur gefördert werden, wenn der gewählte Berater oder das beratende Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist.
Das hängt vom Vorhaben ab. In der Regel werden Angaben zum Unternehmen, zum Beratungsziel und die erforderlichen Nachweise im Förderprozess benötigt.
Ja, im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinie können förderberechtigte Unternehmen bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen fördern lassen. Dabei sind jedoch maximal zwei Beratungen pro Jahr möglich. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung.
Wir beraten Sie gerne und finden die perfekte Lösung für Sie. Lassen Sie sich von unseren Ideen inspirieren!
