Seit einiger Zeit macht eine sogenannte “Google Font Abmahnwelle” die Runde. Hierbei handelt es sich um Abmahnungen, die entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an Webseitenbetreiber versendet werden, die Google Fonts auf ihrer Webseite verwenden (Schriftarten, die von Google Servern abgerufen werden).
Ob Sie bzw. Ihre Webseite abmahngefährdet ist, können Sie mit dem Google Font Scanner von e-recht24.de prüfen.
Mit dem Scanner können Sie prüfen, ob die auf Ihrer Webseite verwendeten Schriftarten remote oder lokal eingebunden sind. Sind Ihre Schriftarten remote eingebunden, sollten Sie dies schnellsten lokal einbinden.
Der Grund, warum diese Abmahnwelle für die Nutzung von extern eingebundenen Google Fonts so weite Kreise zieht, liegt an der Entscheidung des Landesgerichtes München I. Das LG München hat festgestellt, dass eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form der informationellen Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB besteht, falls die IP-Adresse des Webseiten-Besuchers automatisch übertragen wird.
Das Recht beinhaltet die informationelle Selbstbestimmung über die Weitergabe und Nutzung der eigenen personenbezogenen Daten. Durch eine automatische Übertragung dieser stellt dies einen Kontrollverlust und eine Verletzung des Rechts dar.
Das LG München I stellte weiterhin fest, dass jede fehlerhafte oder fehlende Einwilligung (Cookie Banner / Consent Management Plattform) ebenfalls eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. DSGVO darstellt.
Simpel ausgedrückt, überträgt eine Webseite mit extern eingebunden Schriftarten ohne Einwilligung des Besuchers Daten an Dritte. Dies stellt nach der DSGVO eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Sind die Schriftarten lokal eingebunden, besteht diese Problematik nicht. Dennoch empfiehlt sich die Rechtsberatung eines Rechtsanwaltes für Klarheit.
Abmahnwellen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Bezug auf Datenkonformität werden in Zukunft nicht aus bleiben. Daher lohnt es sich, einen starken und qualifizierten Partner für Ihre Webseite oder Onlineshop zu haben.
alkima WEB & DESIGN ® unterstützt seine Kunden rundum die DSGVO und eine rechtskonforme Integration unterschiedlichster Lösungen.