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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Usercentrics“

  1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

    1. alkima GmbH, Colmarer Str. 12, 65203 Wiesbaden (nachfolgend „alkima WEB & DESIGN ®“ genannt) erbringt gegenüber seinen Kunden alle Leistungen in Zusammenhang mit den Usercentrics-Diensten auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt), soweit im jeweiligen Vertrag nicht etwas Abweichendes geregelt ist. „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
    2. alkima WEB & DESIGN ® ist Reselling Partner im Rahmen des Partner Programms der Usercentrics GmbH, Sendlinger Straße 7, 80331 München (nachfolgend „Usercentrics“). alkima WEB & DESIGN ® werden Lizenzen durch Usercentrics an den Usercentrics-Diensten eingeräumt. Diese Lizenzen räumt alkima WEB & DESIGN ® den Kunden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen des Vertragsangebots ein. Ausschließlicher Vertragspartner des Kunden ist alkima WEB & DESIGN ®.
    3. Diese AGB gelten für Usercentrics-Dienste. Zu den Usercentrics-Diensten im Sinne dieser AGB gehören bereitgestellte Software und überlassene Usercentrics-Codes sowie Textvorlagen für die Integration in Kundenpräsenzen.
    4. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn alkima WEB & DESIGN ® hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn alkima WEB & DESIGN ® eine Bestellung des Kunden ausführt, ohne den in der Bestellung in Bezug genommenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu widersprechen. Benötigt der Kunde neben dem eigentlichen Vertragsabschluss für seine interne Abwicklung die Generierung einer eigenen, gesonderten Bestellung, so gelten etwaige dort aufgeführte allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gleichwohl nicht.
  2. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung

    1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande. Sofern alkima WEB & DESIGN ® im Unterzeichnungszeitpunkt durch den Kunden noch nicht von Usercentrics die für die zur Verfügungstellung der Usercentrics- Dienste an den Kunden notwendigen Rechte eingeräumt bekommen hat, kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und alkima WEB & DESIGN ® erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem ebenfalls Usercentrics das dem Neukunden durch den Reselling Partner unterbreitete Angebot gegenzeichnet und damit die Rechteeinräumung an den Reselling Partner bestätigt.
    2. Die Vertragslaufzeit und entsprechend die Abrechnung beginnt mit Setup, also der Bereitstellung des Usercentrics-Codes, spätestens jedoch zum im Vertragsangebot definierten Datum für den Fall, dass die technische Implementierung seitens des Kunden oder aufgrund von anderen Verzögerungen, die der Kunden zu vertreten hat, noch nicht vorgenommen werden konnte. „Usercentrics-Code“ meint den von Usercentrics überlassenen Code, der in der Kundenpräsenz integriert wird und die Datenübertragung an die Usercentrics-Server bewirkt.
    3. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, sofern nicht vertraglich eine andere Laufzeit vereinbart wurde (nachfolgend „Regelvertragslaufzeit“). Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Regelvertragslaufzeit, wenn nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monate zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Vertragsbeginn ist das Datum der ersten Rechnung oder spätestens 6 Monate nach Angebotsunterzeichnung, wenn nicht anders vereinbart. Die Kündigung bedarf keiner Begründung und ist in Schriftform der anderen Partei zu erklären. Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Vertragsparteien bleibt unberührt.
    4. Für den Fall, dass alkima WEB & DESIGN ® aus dem Partner Programm mit Usercentrics ausscheidet, hat alkima WEB & DESIGN ® den Kunden über seine Beendigung der Tätigkeit als Reselling Partner unverzüglich zu unterrichten. In diesem Falle steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Parteien vereinbaren, dass bei Beendigung der Tätigkeit von alkima WEB & DESIGN ® als Reselling Partner im Rahmen des Partner Programms mit Usercentrics, sämtliche zwischen den Parteien bestehenden Lizenzvereinbarungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt enden, spätestens jedoch sechs Monate nach Kündigung dieser Vereinbarung. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und alkima WEB & DESIGN ® wird im Falle der Vertragsbeendigung auf Grund von Ziffer 2.4, auf Wunsch des Kunden nach Wahl durch Usercentrics entweder übernommen oder es wird dem Kunden ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages über die Usercentrics-Dienste seitens Usercentrics unterbreitet.
    5. alkima WEB & DESIGN ® ist berechtigt nach Vertragsbeendigung sämtliche, während der Vertragsdauer gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen. Auf Anfrage des Kunden kann ein Datenexport gemäß den Spezifikationen von alkima WEB & DESIGN ® vorgenommen werden. Der Kunde ist in diesem Fall selbst dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig auf seinem lokalen System zu speichern. Sofern dies personenbezogene Daten betrifft, gehen die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) vor.
    6. Der Kunde ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, unaufgefordert alle Vervielfältigungen des zur Verfügung gestellten Software und des Usercentrics-Codes zu löschen. Erfolgt die Entfernung des Usercentrics-Codes nicht oder nicht vollständig von der Kundenwebpräsenz unverzüglich nach Vertragsende, ist Usercentrics berechtigt, das zwischen alkima WEB & DESIGN ® und dem Kunden vereinbarte, anfallende Entgelt für die Dauer und bis zu dem Zeitpunkt zu verlangen, an dem der Usercentrics-Code von der Kundenwebpräsenz restlos entfernt wird. Die Entfernung von Usercentrics-Code ist unter anderem dann als unvollständig anzusehen, wenn von der Kundenpräsenzen noch Daten an die Usercentrics-Server übermittelt werden.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die Preise für die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus dem unterzeichneten Vertragsangebot. Die Preise sind, soweit nicht anders angegeben, jährliche Nettopreise in Euro zuzüglich ggfls. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
    2. Die Berechnung der vom Kunden zu zahlenden Base-Fee ergibt sich aus dem Vertragsangebot. Basis der Berechnung der Base-Fee ist die Summe der Sitzungen pro Jahr auf den Kundenpräsenzen, wie im Vertragsangebot beschrieben. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird die voraussichtliche Anzahl der Sitzungen geschätzt. Der Kunde soll alkima WEB & DESIGN ® die für die Berechnung der Base-Fee notwendigen Informationen bereitstellen. alkima WEB & DESIGN ® und Usercentrics behalten sich vor, die Angaben des Kunden zu den Sitzungen mit Hilfe von Tools wie Google Analytics und SimilarWeb zu überprüfen und bei Abweichungen die gemessenen Sitzungen als Grundlage zur Base-Fee Berechnung durch alkima WEB & DESIGN ® heranzuziehen. Die daraus resultierende Base-Fee, für das gesamte Vertragsjahr, ist als Vorkasse fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
    3. Nach Ablauf des abgelaufenen Vertragsjahres erfolgt eine Nachberechnung der Base-Fee auf Grundlage der tatsächlichen Anzahl der Sitzungen in dem abgelaufenen Vertragsjahr. Eine Rückzahlung für zu hoch angesetzte Berechnungen erfolgt nicht. Die Auswertung der tatsächlichen jährlichen Sitzungen ist spätestens sieben Werktage nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht erfolgen, ist alkima WEB & DESIGN ® berechtigt, die Daten von SimilarWeb (vgl. www.similarweb.com) als Grundlage der Rechnungsstellung zu nutzen. Hierbei kann der Kunde die Daten bis zu 14 Tage nach Rechnungsstellung nachliefern und somit die Berechnung von SimilarWeb durch die tatsächlichen Zugriffe korrigieren. Einzelvertragliche Bestimmungen gehen diesen vor.
    4. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung jährlich in Vorkasse. Rechnungen über Managed Service Leistungen werden nach Leistungserbringung übersendet. alkima WEB & DESIGN ® ist berechtigt, die Rechnung in Form der E-Mail zu übersenden.
    5. Die Vergütung wird 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Rechnungsbetrag muss also innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto von alkima WEB & DESIGN ® gutgeschrieben sein, wenn nicht anders im Angebot vereinbart.
      Wenn die Zahlung des Kunden vertraglich monatlich vereinbart ist, diese allerdings nicht in der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von alkima WEB & DESIGN ® gutgeschrieben wird, kann alkima WEB & DESIGN ® jederzeit nach eigenem Ermessen die Zahlung auf eine jährliche Zahlung umstellen und den Restbetrag, für die bereits bestehende Vertragslaufzeit, unmittelbar in Rechnung stellen.
    6. Ein Wechsel innerhalb der jeweils für die Usercentrics-Dienste angebotenen Pakete mit einer höheren jährlichen Gebühr ist jederzeit möglich. Der gewünschte Wechsel ist formlos anzuzeigen und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bestätigung durch alkima WEB & DESIGN ®. Sofern alkima WEB & DESIGN ® über die für den Wechsel notwendigen Rechte an den Usercentrics-Diensten noch nicht verfügt, bedarf es ebenfalls der Bestätigung durch Usercentrics. alkima WEB & DESIGN ® hat sofern notwendig, die notwendige Zustimmung seitens Usercentrics einzuholen. Der Tarifwechsel ist bindend und gilt als neuerlicher Vertragsabschluss zu den jeweils für den gewählten Tarif geltenden Bedingungen. Mit dem Wechsel in einen anderen Tarif beginnt eine neue Regelvertragslaufzeit für die Nutzung der Usercentrics-Software. Nicht verbrauchte Nutzungsentgelte des alten Vertrages werden auf die Gebühren des neuen Vertrages angerechnet.
    7. Nach Ablauf der Regelvertragslaufzeit ist alkima WEB & DESIGN ® berechtigt, die vereinbarten Preise unter Einhaltung der folgenden Grundsätze zu ändern:
      1. alkima WEB & DESIGN ® kann die Preise nach billigem Ermessen jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten durch Anpassungserklärung gegenüber dem Kunden ändern.
      2. Eine Preiserhöhung infolge einer Preisanpassung darf nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten erfolgen.
      3. Eine Preisanpassung kann sowohl nach oben als auch nach unten vorgenommen werden. Eine Preiserhöhung darf nur insoweit erfolgen, wie damit zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen auf Seiten von alkima WEB & DESIGN ® kompensiert werden; eine Erhöhung des Gewinns ist nicht zulässig. Preisbildende Faktoren, die zu einer Erhöhung der Gesamtkosten führen können sind beispielsweise Mitarbeiterkosten, Infrastrukturkosten, Lizenzkosten, Steuern und Abgaben. Entscheidend ist dabei, ob die Gesamtkosten steigen (weshalb einzelne Kostenpositionen zu saldieren sind).
      4. Sofern eine Preiserhöhung während einer laufenden Vertragsbeziehung erfolgt ist, kann der Kunde verlangen, dass bei einem Sinken der Gesamtkosten die Preise entsprechend gesenkt werden.
      5. alkima WEB & DESIGN ® muss bei dem Preiserhöhungsverlangen darüber informieren, welche Umstände zu einem Anstieg der Gesamtkosten geführt haben.
      6. Sofern die Preiserhöhung nicht nur unwesentlich ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Eine Erhöhung ist im Zweifel unwesentlich, wenn die jeweils aktuell vereinbarten Preise um weniger als 20 % steigen. Das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von einem Monat nach Zugang der Anpassungserklärung zu erklären. Nach einer Sonderkündigung endet das Vertragsverhältnis an dem Tag, der dem Tag der angekündigten Preiserhöhung vorangeht.
  4. Verfügbarkeit, Reaktionszeit bei Störungen, Softwaremängel

    1. alkima WEB & DESIGN ® gewährleistet für Enterprise Kunden die in Annex 1 genannte Verfügbarkeit der von Usercentrics betriebenen Systeme und die Einhaltung der in diesem Annex genannten Reaktionszeiten. Sofern bei dem Kunden Störungen auftreten, kann sich der Kunde entweder an alkima WEB & DESIGN ® wenden, welcher die Anzeige der aufgetretenen Probleme zur Behebung an Usercentrics als Unterauftragnehmer von alkima WEB & DESIGN ® weiterleitet. Alternativ kann sich der Kunde direkt an Usercentrics unter den in Anlage 1 aufgeführten Kontaktinformationen wenden.
    2. Gewährleistung
      1. Die Beschaffenheit der Usercentrics-Dienste ist abschließend im Vertrag und der Dokumentation der Usercentrics- Dienste geregelt. Ein Sachmangel liegt nur vor, wenn in wesentlichen Teilen eine Abweichung zur Dokumentation der Usercentrics-Dienste oder vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheitsvereinbarung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Eine bestimmte Beschaffenheit kann nicht aus Werbematerialien oder öffentlichen Äußerungen abgeleitet werden, wenn deren konkreter Inhalt von Usercentrics nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Die Übernahme einer Garantie ist nur dann wirksam vereinbart, wenn Usercentrics diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
      2. Soweit der Kunde im Rahmen einer entgeltlichen Leistungserbringung gegenüber alkima WEB & DESIGN ® Mängelansprüche geltend machen kann, erfolgt die Mängelbeseitigung im Fall von Mängeln an bereitgestellter Software oder Usercentrics-Codes nach Wahl von alkima WEB & DESIGN ® durch Bereitstellung eines Änderungsstandes der Software bzw. des Usercentrics-Codes (z.B. in Form eines Updates) oder durch eine dem Kunden erteilte zumutbare Handlungsanweisung für einen Workaround, soweit dieser die Nutzbarkeit der Usercentrics-Dienste nicht unzumutbar beeinträchtigt.
      3. Im Falle einer unentgeltlichen Leistungserbringung (Free Trial und Paket „Free“) ist alkima WEB & DESIGN ® zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet.
      4. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, durch einen einfach fahrlässig verursachten Mangel eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstanden ist oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsleistung übernommen wurde. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen.
  5. Grundlegende Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde erhält Authentifizierungstoken, die ihn identifizieren und autorisieren, auf die APIs und andere relevante Komponenten der Usercentrics-Instanz zuzugreifen, wie z.B. Datenspeicher oder Benutzeroberflächen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für die sichere Aufbewahrung solcher Authentifizierungsinformationen zu sorgen und den Zugang nicht unbefugten Dritten zu gestatten. Der Kunde stellt Usercentrics eine Liste der zum Zugriff auf die APIs berechtigten IP-Adressen zur Verfügung und hält Usercentrics über alle für die berechtigten IP-Adressen relevanten Änderungen auf dem Laufenden. Der Kunde erhält Zugriff auf die aktuelle Dokumentation zu den API-Endpunkten, die dem Kunden für die Interaktion mit dem Dienst zur Verfügung gestellt werden. Die Dokumentation kann in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt werden, insbesondere über eine Online-Website mit Authentifizierungsmechanismen von Usercentrics und/oder Dritten.
    2. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Usercentrics-Dienste und ihre technischen Anforderungen (z.B. in Bezug auf Hardwareanforderungen, das Betriebssystem, Datenbanken, Schnittstellen) zu informieren. Dem Kunden obliegt es, sich vor Vertragsschluss über Zweifelsfragen durch Mitarbeiter von Usercentrics oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Der Kunde hat bei seiner Kundenpräsenzen die technischen Voraussetzungen sicherzustellen, die für eine fehlerfreie Integration der Usercentrics-Dienste erforderlich sind.
    3. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die vertraglich vereinbarten Usercentrics-Dienste den gesetzlichen Anforderungen genügen, die für den Kunden gelten. Insbesondere obliegt es allein dem Kunden, eine Konfiguration der Usercentrics-Dienste zu wählen und die Textbausteine einzubinden, die im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben stehen. Usercentrics übernimmt insofern keine Rechtsberatung.
    4. Der Kunde räumt alkima WEB & DESIGN ® das jederzeit widerrufliche Recht ein, den Kunden für die Dauer des Vertrags namentlich und mit Kunden-Logo als Referenz für eigene Werbezwecke zu nennen. Das gleiche Recht räumt der Kunde Usercentrics ein.
    5. Der Kunde willigt ein, dass Usercentrics ihn zu Umfragen zur Zufriedenheit über die Software und die Betreuung durch den Reseller zur Qualitätssicherung kontaktiert.
  6. Rechtseinräumung

    1. Der Kunde darf die Usercentrics-Dienste nur nutzen, soweit dies zur vertragsgemäßen Verwendung notwendig ist. alkima WEB & DESIGN ® räumt dem Kunden hierfür ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung der Usercentrics-Dienste ein. Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Eigentums- und Exklusivrechte an Leistungen, die gemäß dem Vertrag entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, Datenbanken oder Knowhow, verbleiben bei Usercentrics oder ihren Lizenzgebern.
    2. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die durch alkima WEB & DESIGN ® bereitgestellte Software von Usercentrics oder überlassene Usercentrics-Codes zu verändern oder in sonstiger Weise zu manipulieren. Dem Kunden ist es ferner nicht gestattet, Kennzeichen, Copyright- Hinweise und Vertraulichkeitshinweise in überlassener bzw. bereitgestellter Software oder sonstigen Materialien von Usercentrics zu ändern oder zu entfernen. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden nach §§ 69d f. UrhG bleiben unberührt.
    3. alkima WEB & DESIGN ® darf davon ausgehen, dass der Kunde sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an sämtlicher von ihm installierter oder betriebener Software hat, die mit den Usercentrics-Diensten interagiert.
    4. Der Kunde gibt Usercentrics das Recht, unter den in diesem Abschnitt geregelten Voraussetzungen das Recht anonymisierte Analysen mit aggregierten Daten zu erstellen, für die (teilweise) Kunden und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung der Usercentrics-Lösung durch den Kunden ergeben („Analysen“). Die Daten werden für die Analysen anonymisiert und aggregiert, sodass ein Rückschluss auf einzelne Unternehmen oder natürliche Personen ausgeschlossen ist. Die Analysedaten werden verwendet für Produktverbesserung, Entwicklung neuer Produkte und Services, Ressourcen- und Supportverbesserung, Verbesserungen der Produktperformance, Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität, Identifizierung von Branchentrends und -entwicklungen, Erstellung von Indices und anonymes Benchmarking.
  7. Datenschutz und Vertraulichkeit

    1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab. Im Fall von Widersprüchen gehen deren Regelungen diesen AGB vor.
    2. Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor einer Nutzung oder einem Zugriff durch Unbefugte mit angemessener Sorgfalt.
      1. „Vertrauliche Informationen“ sind (i) unabhängig von ihrer Form alle zwischen den Parteien im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgetauschten Informationen, die entweder ausdrücklich schriftlich als “vertraulich” oder ähnlich gekennzeichnet sind, (ii) mündliche Informationen, die von der herausgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, und (iii) unabhängig von den vorstehenden Regelungen auch alle Informationen, aus deren Natur und Inhalt es sich offensichtlich ergibt, dass sie geheimhaltungsbedürftig sind.
      2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt sind oder nachweislich nachträglich ohne Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen allgemein bekannt werden. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch nicht für vertrauliche Informationen, soweit die offenbarende Partei bei ihnen ggf. nachweisen kann, dass sie (i) diese von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält; (ii) für die Erbringung vertragsgemäßer Leistungen gegenüber der anderen Partei an für diesen Zweck berechtigterweise eingeschaltete Dritte weitergegeben werden müssen; (iii) kraft Gesetzes oder kraft Entscheidung eines Gerichtes oder Anordnung einer Behörde offenbart werden müssen; oder (iv) beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern und Anwälten offenbart werden.
      3. Für den Fall, dass eine der Parteien Grund zu der Annahme hat, dass ein unbefugter Verlust, Zugriff oder eine unbefugte Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei eingetreten ist, hat sie die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen.
  8. Änderungsvorbehalte

    1. Die Usercentrics-Dienste entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik und sind so konzipiert, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit sämtlicher Kunden der Usercentrics-Dienste orientieren. Usercentrics ist berechtigt, das Leistungsspektrum der Usercentrics-Dienste dem technischen Fortschritt anzupassen und zu verändern. Auf eine mögliche Abwärtskompatibilität mit Software von Dritten, die nicht dem jeweiligen aktuellen Stand entspricht, und/oder auf eine mögliche Interoperabilität mit Software Dritter muss Usercentrics nicht achten; es sei denn, diese Interoperabilität ist als Beschaffenheit ausdrücklich zwischen alkima WEB & DESIGN ® und dem Kunden vereinbart. alkima WEB & DESIGN ® wird wesentliche technische Veränderungen soweit möglich und zumutbar, rechtzeitig vorher ankündigen. Soweit eine technische Veränderung in diesem Sinne eine für den Kunden unzumutbare Veränderung darstellt, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
  9. Haftung

    1. alkima WEB & DESIGN ® haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Handeln, Arglist oder einem Garantieversprechen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch eine Haftung nach dem Produkthaftungsrecht bleibt unberührt.
    2. In allen anderen Fällen haftet alkima WEB & DESIGN ® nur bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; also einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht). In letztgenanntem Fall bleibt die Haftung von alkima WEB & DESIGN ® der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des Vertragsgegenstands vorhersehbar und typisch ist.
    3. Bei einer Haftung gemäß Abschnitt 9.2 ist die Haftung auf 1.000 EUR begrenzt.
    4. Soweit die Haftung von alkima WEB & DESIGN ® ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Usercentrics.
    5. Bei einer Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansonsten gilt für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sie beginnt jedoch spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs.
  10. Sonstiges

    1. alkima WEB & DESIGN ® ist berechtigt, für die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise Unterauftragnehmer einzusetzen. Etwaige abweichende Regelungen aus einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleiben unberührt.
    2. Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/oder in Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Usercentrics und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von alkima WEB & DESIGN ®.
    3. Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Stand 14.07.2020

Annex 1
Usercentrics Service Level Agreement

CMP Enterprise1

  1. Sicherheitsstufen

    Usercentrics bietet als Teil der Consent Management Platform (im Folgenden CMP) eine Vielzahl von Leistungen an. Usercentrics klassifiziert den Schweregrad der Auswirkungen potenzieller Probleme oder Vorfälle, die durch eine seiner Leistungen verursacht werden, wie folgt:

    Schweregrad

    Auswirkung (durchweg reproduzierbar)

    Beispiele

    1

    • Der Nutzer läuft Gefahr, dass er seine Einwilligungseinstellungen auf dem aktuellen Gerät nicht einsehen oder ändern kann.

    • Es besteht die Gefahr, dass Benutzerdaten ohne Einwilligung gesammelt/weitergegeben werden

    • Kunden-Website / App-Funktionalität wird durch CMP kritisch beeinflusst

    • CMP-Skript oder Einstellungen sind nicht verfügbar

    • Privacy Smart Blocker kann nicht geladen werden

    • CMP unterbricht die Anmelde- oder Checkout-Funktionalität der Webseite

    2

    • Die Einwilligung des Nutzers kann nicht Domain- oder Geräteübergreifend weitergegeben werden.

    • Das Verhalten der CMP-Benutzerschnittstelle funktioniert nicht wie erwartet mit erheblichen Auswirkungen auf die Benutzererfahrung auf der Website / Anwendung des Kunden

    • Usercentrics Einwilligungs schnittstelle ist ausgefallen

    • Cross-Domain Einwilligung ist defekt

    • Falsches CMP-Layout wird angezeigt

    3

    • CMP-Einstellungen können nicht geändert werden

    • Usercentrics Admin Tool ist nicht verfügbar

    4

    • Keine signifikanten Auswirkungen auf Compliance oder Benutzererfahrung

    • Berichte sind nicht verfügbar

    • Die Einwilligungshistorie im CMP wird nicht angezeigt

  2. Systemverfügbarkeit

    1. Verpflichtung zur Verfügbarkeit

      Während der Laufzeit der Vereinbarung, in der Usercentrics dem Kunden die CMP zur Verfügung stellt, beträgt der monatliche Prozentsatz der Verfügbarkeit des Dienstes mindestens neunundneunzig Komma fünf Prozent (99,5%).

      Diese Verfügbarkeitsverpflichtung bezieht sich auf die in diesem Dokument definierten Schweregrade 1 und 2. Jedes derartige Problem, das durch die kontinuierliche Überwachung von Usercentrics erkannt wird, wird als Dienstfehler registriert. Vorbehaltlich der in diesem Dokument definierten Ausnahmen von der Betriebszeit wird der „monatliche Prozentsatz der Betriebszeit" berechnet, indem von 100% das Verhältnis der Anzahl der Dienstausfälle zur Anzahl aller Überwachungsanforderungen während eines monatlichen Abrechnungszyklus abgezogen wird.

      Diese Verpflichtung zur Verfügbarkeit gilt nur für SaaS-Instanzen und gilt nicht für selbst gehostete Instanzen. Die Verfügbarkeit wird im Allgemeinen über alle Instanzen und optional pro Kundeninstanz gemessen.

    2. Ausnahmen der Verfügbarkeit:

      Folgende Zeiträume und Umstände sind von der Berechnung der Betriebszeit ausgeschlossen:

      • regelmäßig planmäßige Wartung des Dienstes.

      • alle nicht von Usercentrics verursachten Probleme, die aus (a) Computer- oder Netzwerk-Hardware, (b) anderer Ausrüstung oder Software unter der Kontrolle des Kunden, (c) dem Internet oder (d) anderen Problemen mit der elektronischen Kommunikation resultieren;

      • Aussetzung oder Beendigung des Dienstes durch Usercentrics in Übereinstimmung mit dem Vertrag und/oder dem zugehörigen Vertrag;

      • Software, die vom Kunden unautorisierten Änderungen unterzogen wurde;

      • fahrlässiger oder absichtlicher Missbrauch des Dienstes durch den Kunden; oder

      • „Beta"-Produkte oder Produkte begrenzter Verfügbarkeit, Merkmale und Funktionen, die von Usercentrics als solche gekennzeichnet sind.

    3. Geplante Wartungsfenster

      Usercentrics führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch, um einen robusten, sicheren und skalierbaren Service für den Kunden zu gewährleisten. Usercentrics behält sich daher das Recht vor, planmäßige Wartungsarbeiten mit erwarteten Ausfallzeiten gemäß dem untenstehenden Zeitplan durchzuführen:

      Frequenz

      Max. Ausfallzeit

      Kundeninformation

      Planung

      Vier Wartungsfenster pro Kalenderjahr

      6 Stunden pro Wartungsfenster

      • 14 Tage im Voraus

      • Beginn der Wartung

      • Ende der Wartung

      Typischerweise während Zeiten und Stunden außerhalb der Stoßzeiten

    4. Rechtsbehelfe

      Wenn die Service-Verfügbarkeit während eines Abrechnungszyklus (monatlich) unter die Vereinbarung von 99,5% fällt, hat der Kunde als einziges und ausschließliches Rechtsmittel Anspruch auf Gutschrift.

      Prozentuale monatliche Betriebszeit

      Prozentualer Anteil der Monatsrechnung für den betroffenen Dienst, der die Vereinbarung nicht erfüllt hat, der auf zukünftigen Monatsrechnungen des Kunden gutgeschrieben wird

      99.00%- < 99.5%

      10%

      95.00%- < 99.00%

      20%

      < 95.00%

      50%

      Um eine Gutschrift zu erhalten, muss der Kunde den Usercentrics Customer Success Manager innerhalb von dreißig Tagen ab dem Zeitpunkt benachrichtigen, ab dem der Kunde zum Erhalt der Gutschrift berechtigt ist. Der Kunde muss Usercentrics auch Log-Dateien oder andere Nachweise zur Verfügung stellen, die die Nichtverfügbarkeit oder Fehler sowie das Datum und die Uhrzeit des Auftretens dieser Probleme belegen. Wenn der Kunde diese Anforderungen nicht erfüllt, verliert er sein Recht auf Gutschrift. Im Falle einer Streitigkeit in Bezug auf dieses SLA wird Usercentrics in gutem Glauben eine Entscheidung auf der Grundlage seiner Systemprotokolle, Überwachungsberichte, Konfigurationsaufzeichnungen und anderer verfügbarer Informationen treffen, die Usercentrics auf Wunsch des Kunden zur Prüfung zur Verfügung stellt.

      Die maximale Gesamtzahl der Rückerstattungen, die von Usercentrics an den Kunden für alle Ausfallzeiten, die in einem einzigen Abrechnungsmonat auftreten, ausgestellt werden können, darf 50% des vom Kunden geschuldeten Betrags nicht überschreiten.

  3. Reaktionszeiten

    1. Fehlermeldung

      Usercentrics betreibt ein System zur kontinuierlichen Überwachung der Betriebszeit. Falls der Kunde ein Problem feststellt, sollte er Usercentrics umgehend per E-Mail an contact@usercentrics.com oder über das Usercentrics Support-Portal unter https://usercentrics.atlassian.net/­servicedesk/customer/portals informieren.

    2. Reaktionszeiten

      Usercentrics wird sich nach besten Kräften bemühen, schwerwiegende Probleme innerhalb der unten angegebenen Reaktionszeit zu lösen:

      Schweregrad

      Zeit bis zur ersten Reaktion

      Zeit zur Problembehebung

      1

      Sechzig (60) Minuten

      24 Stunden

      2

      Zwei (2) Stunden während den Geschäftszeiten

      3 Werktage

      3

      Vier (4) Stunden während den Geschäftszeiten

      5 Werktage

      Usercentrics bestimmt den jedem Supportproblem zugewiesene Schweregrad nach eigenem Ermessen, berücksichtigt jedoch den vom Kunden angegebenen Schweregrad.

      Die Zeit zur Problembehebung kann nur für Fälle zugesagt werden, in denen sich das Problem ausschließlich auf Usercentrics-Komponenten bezieht.

      Die Geschäftszeiten sind montags bis freitags, außer an deutschen Feiertagen, von 9 Uhr morgens bis 17 Uhr abends in der Berliner Zeitzone.

    3. Pflichten des Kunden

      Bei der Meldung eines Problems muss der Kunde klare Schritt-für-Schritt-Anweisungen für die Reproduktion des Problems und geeignetes unterstützendes Material (z.B. Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Protokolle, Links) sowie gegebenenfalls den Zugang zum Setup oder zur Umgebung des Kunden bereitstellen. Andernfalls kann es zu Verzögerungen bei der Problemanalyse und -lösung kommen.

    4. Rechtsbehelfe

      Wenn Usercentrics die Verpflichtung zur Reaktionszeit nicht einhält, sind das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die einzige Verpflichtung von Usercentrics: (a) Usercentrics bemüht sich, umgehend zu reagieren, nachdem der Kunde Usercentrics benachrichtigt hat, dass die relevante Reaktionszeit nicht eingehalten wurde; und (b) falls Usercentrics die relevante Reaktionszeit drei (3) Mal innerhalb eines Kalenderquartals nicht einhält, kündigt der Kunde den betreffenden Vertrag und erhält anteilig alle für das CMP gezahlten Gebühren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung nicht genutzt wurden, zurück.

1Das Service Level Agreement gilt nur für das Enterprise Paket.

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